Lohnsteuer

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, gemessen an einem Jahreslohn. In Deutschland fällt sie verpflichtend für jeden Arbeitnehmer und Angestellten an. Allerdings funktioniert sie als indirekte Steuer, denn sie geht vom Arbeitgeber meist direkt als Abzug vom Bruttogehalt an das örtliche Finanzamt. Die Schuldner der Steuer sind dennoch stets die Arbeitnehmer, obwohl sie nichts mit der Berechnung oder Abgabe der Lohnsteuer zu tun haben. Diese Aufgabe übernimmt zur Gänze der Arbeitgeber und ist dafür auch haftbar. Die jeweilige Lohnsteuer muss daher von den Arbeitgebern in der Lohnsteuerkarte korrekt veranschlagt und an das Finanzamt abgeführt werden. Da die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt, können die Arbeitnehmer sie am Ende des Jahres mit einer Steuererklärung auch teilweise zurückfordern.

Lohnsteuerausgleich

In Deutschland gilt ein allgemeines System der Lohnsteuer-Anmeldung, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einen neu eingestellten Arbeitnehmer dem Finanzamt zu melden und die entsprechende Lohnsteuer abzuführen. Die jeweilige Steuerklasse berücksichtigt dabei bereits die betreffenden Steuerfreibeträge und den Familienstand.

Durch die elektronische Lohnsteuerkarte erkennt der Arbeitgeber, in welcher Lohnsteuerklasse sich der neue Mitarbeiter befindet. Die Steuerlast richtet sich nach der Einkommenshöhe in einem Jahr, geteilt durch die Zahl der Monate. Die einzelnen Steuerbeiträge gehen also als Vorauszahlung für das gesamte Jahr an das Finanzamt. Am Ende des Jahres führt die Behörde – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer hat eine Steuererklärung abgegeben – einen Lohnsteuerausgleich durch. Zu viel gezahlte Beträge gehen wieder an den Arbeitnehmer zurück.

Lohnsteuerklassen

In Deutschland gibt es ein vereinheitlichtes System von 6 Steuerklassen, welche ab einem bestimmten monatlichen Verdienst gelten. Wichtig sind dabei auch die Steuerfreibeträge in den einzelnen Lohnsteuerklassen, die ebenfalls beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die Lohnsteuerklassen richten sich nach bestimmten persönlichen Merkmalen wie dem Familienstand und diverse geltende Freibeträge aus dem Einkommensteuerrecht. Im Veranlagungszeitraum 2019 gilt beispielsweise ein Grundfreibetrag von 9.168 Euro, für welchen keinerlei Einkommens- oder Lohnsteuer anfällt.

Bei den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit lassen sich auch ein Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale und ein Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 Euro abziehen. Für Ehepaare gibt es weitere Optionen wie das sogenannte Ehegattensplitting oder das Faktorverfahren. Hier werden die Einkommensunterschiede von Ehegatten steuerlich angepasst und ausgeglichen.