Die Wahl der richtigen Steuerklasse

Die Wahl der richtigen Steuerklasse

In Deutschland gibt es laut Einkommensteuergesetz im Lohnsteuersystem 6 Steuerklassen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Diese beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen bei Einkommen und Familienstand. Die jeweilige Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Diese Abgaben sind automatische Abzüge vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers, welche der jeweilige Arbeitgeber vornimmt. Die Steuerklasse bestimmt also auch das jeweilige Nettoeinkommen. Um das Jahr über nicht zu viel Steuer zu bezahlen, ist die Wahl der richtigen Steuerklasse daher besonders wichtig.

Die Lohnsteuer in Deutschland

In Deutschland ist die Lohnsteuer als Ertragssteuer auf Einkünfte auch gewissermaßen eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Schuldner ist stets der Arbeitnehmer, jedoch muss der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer berechnen, vom Bruttolohn einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Diese Steuervorauszahlung der Lohnsteuer ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Am Jahresende können die Arbeitnehmer einen Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt für eventuell zu hohe Lohnsteuerabzüge machen. Diese Form des direkten Lohnsteuerabzugs als Steuervorauszahlung gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahre 1920 als Teil der Erzbergerschen Reform zu Zeiten der Weimarer Republik.

Die Lohnsteuer ist auch eine Quellensteuer, da sie durch Abzüge direkt von der Quelle der Auszahlung erfolgt. Dieser Abzug der Quellensteuer von der Leistungsvergütung geht im Namen des Leistungserbringers direkt an das Finanzamt. Das bedeutet, Schuldner der Lohnsteuer ist immer der Arbeitnehmer selbst, obwohl der Arbeitgeber die Bezahlung der Lohnsteuer vornimmt. Die Wahl der richtigen Steuerklasse muss also bereits beim Arbeitsvertrag und der Einstellung eines Arbeitnehmers erfolgen. Die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen berücksichtigen beim Lohnsteuerabzug bestimmte persönliche Merkmale wie den Familienstand und zusätzliche Freibeträge auf Basis des Einkommensteuerrechts.

Freibeträge

Die Lohnsteuerklassen berücksichtigen nicht nur Familienstand und die Höhe des gesamten Einkommens in einem Jahr, sie unterscheiden sich voneinander auch durch unterschiedlich hohe Freibeträge auf Basis der Einkommensteuerveranlagung. Für 2020 gilt ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro. Ein Grundfreibetrag ist die Sicherung des Existenzminimums, welches steuerfrei ist. Daher sind Einkommen erst über diesen Betrag steuerpflichtig. Für alle Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gibt es überdies einen Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale und einen Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 Euro.

Diese Freibeträge in den unterschiedlichen Lohnsteuerklassen geben eine Annäherung an das zu versteuernde Jahreseinkommen. Die endgültige Steuerschuld wird erst am Ende des Jahres in der jährlichen Einkommensteuererklärung ermittelt, welche auf die Lohnsteuerklasse keinen Einfluss hat.

Kriterien für Steuerklassen

Grundsätzlich berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer als Jahreseinkommensteuer für den Jahresarbeitslohn. Als Basis dazu dienen neben der Höhe des Einkommens vorwiegend der Familienstand (ledig, verwitwet, geschieden, verheiratet oder verpartnert, Alleinerzieher). Beispielsweise gilt für einen ledigen kinderlosen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 9.408 Euro die Steuerklasse 1, während ein Alleinerzieher mit demselben Einkommen die Steuerklasse 2 hat. Bei Partnern sind auch Kombinationen von Steuerklassen auf Basis der jeweiligen Einkommen möglich.

Dem Arbeitgeber ist nur der Bruttoarbeitslohn aus diesem Arbeitsverhältnis bekannt, nicht jedoch das gesamte zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Arbeitnehmers. Zusätzliche Einkünfte oder Ausgaben müssen vom Arbeitnehmer selbst im Rahmen eines Steuerausgleichs am Ende des Jahres vorgenommen werden.