Alles, was man zum Steuerfreibetrag 2023 wissen muss & wie sich die Steuer reduzieren lässt

Steuerfreibetrag 2023

Das tägliche Leben wird zunehmend teurer, da Lebensmittelpreise, Mieten und Co. stetig zunehmen. Daher sollte man jede Entlastungsmöglichkeit als Steuerzahler nutzen, um sich Ausgaben zurückzuholen und von weiteren steuerlichen Vorzügen profitieren zu können. So gibt es die Option als Finanzverantwortlicher, sprich als KMU, Start-Up, Einzelunternehmer oder Freiberufler, mittels Steuerfreibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträgen die Steuerabgaben stark zu reduzieren. Wie das geht und was genau mit diesen Begriffen gemeint ist, erfährt man in diesem Artikel. 

Was versteht man unter dem Steuerfreibetrag 2023?

Damit Steuerzahler entlastet werden und Personen mit einem geringeren Einkommen geholfen wird, dient der Steuerfreibetrag. Dieser bezieht sich auf einen Anteil des Einkommens, der gesetzlich festgelegt ist und worauf keine Steuer erhoben werden darf. Allerdings gibt es verschiedene Formen der steuerlichen Erleichterungen, wozu der Freibetrag, die Freigrenze und der Pauschbetrag gehören. Der größte Unterschied stellt dabei die Höhe der entsprechenden Steuerbefreiung dar. 

Unterschiede zwischen Pauschbetrag, Freigrenze und Freibetrag 

Da alle 3 Formen der Steuerbefreiung eine Entlastung für Steuerzahler darstellen, ist es sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen und daraus Profit zu schlagen. Hier die wichtigsten Informationen, die man dazu wissen muss: 

Pauschbetrag

Darunter fallen Ausgaben, die ohne jeglichen Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden können, um sie von der Steuer zu befreien. Ein klassisches Beispiel, bezogen auf Start-Ups, Selbstständige und Co., stellt der Verpflegungsmehraufwand dar. Dieser basiert auf Pauschbeträgen, die sich je nach Länge einer Dienstreise unterscheiden. Denn die Verpflegungskosten von Mitarbeitern werden automatisch von der zu zahlenden Steuer eines Angestellten abgezogen, wodurch sie beim Finanzamt nicht belegt werden müssen. 

Freigrenze

Hierbei werden Limits vorgegeben, bis zu denen Einkünfte steuerfrei bleiben. Aufpassen muss man dabei, weil bei Überschreiten der Freigrenze sofort der Gesamtbetrag versteuert wird. 

Tipp: Am besten, man führt hierbei kontinuierlich ein Dokument, um einen stetigen Überblick zu behalten. 

So fallen unter anderem steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendungen bis zu 50€ monatlich in die Freigrenze. 

Freibetrag

Der Freibetrag gestaltet sich sehr ähnlich zur Freigrenze, nur mit dem Unterschied, dass bei Überschreiten der steuerfreien Grenze des Einkommens nicht auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf den Anteil, der über diesem Betrag liegt, die Steuer fällig wird. 

Höhe und Arten des Steuerfreibetrags 2023

Vor allem für Einzelunternehmer, Selbstständige, Start-Ups und Freiberufler ist die Frage nach der Höhe des Steuerfreibetrags äußerst relevant. Besonders, sobald die nächste Steuererklärung ansteht. Allerdings lässt sich dieser Betrag pauschal nicht festlegen, da es nicht nur verschiedene Formen, sondern auch Arten des Steuerfreibetrags gibt. 

Grundfreibetrag

Dieser Freibetrag steht jedem Steuerzahler zu und soll das Existenzminimum sichern. Der große Vorteil dabei ist, dass man diesen Betrag automatisch erhält, da er vom Finanzamt bei der Einkommens-, beziehungsweise Lohnsteuer, berücksichtigt wird. Es kommt dabei erst zu einer Versteuerung, sobald Einnahmen über dieser Grenze liegen. Außerdem gibt es unterschiedliche Steuerklassen und bei Verheirateten liegt dieses Limit bei der doppelten Summe. Der Grundfreibetrag gilt allgemein für ein ganzes Jahr und ist zuletzt, zum Ausgleich der erhöhten Alltagskosten, gestiegen. 

Kinderfreibetrag

Ergänzend dazu gibt es speziell für Eltern die Option, eine Erleichterung mittels des Kinderfreibetrags zu erhalten. Genauer gesagt gilt er für diejenigen, die das Sorgerecht besitzen. Pro Jahr darf dabei eine bestimmte Summe zusätzlich eingenommen werden, ohne dass weitere Steuern darauf anfallen. Der Kinderfreibetrag setzt sich dabei aus dem Steuerfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf und dem des Existenzminimums zusammen. Jedoch muss einem dabei bewusst sein, dass es nicht möglich ist, Kindergeld zu bekommen und gleichzeitig vom Kinderfreibetrag zu profitieren. Die Entscheidung fällt der Staat, wobei die bessere Option automatisch gewährt wird. 

Lohnsteuerfreibetrag

Sobald Aufwendungen mit größeren Beträgen vorliegen, kann eine Lohnsteuerermäßigung in Höhe eines individuellen Freibetrags beantragt werden. Dies ist möglich, sofern nachgewiesen wird, dass die Ausgabe 600€ überschreitet. Gerade bezogen auf Unternehmer können dies Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Kosten für Sonderausgaben sein. 

Gewerbesteuerfreibetrag

Davon können Personengesellschaften profitieren, da sie dadurch bei der Zahlung der Gewerbesteuer entlastet werden. Aktuell liegt der Gewerbesteuerfreibetrag bei 24.500€. Um herauszufinden, ob diese Grenze überschritten wurde oder nicht, wird der Jahresgewinn eines Unternehmens verwendet. Die Summe, die über diese Grenze hinausgeht, wird anschließend zur Weiterberechnung der Gewerbesteuerschuld herangezogen. Dabei sind sowohl die Steuermesszahl als auch der Hebesatz des Standorts eines Betriebs relevant. 

Wann und wie erhält man einen Steuerfreibetrag?

Damit man an einen Steuerfreibetrag gelangt, muss dieser im ersten Schritt immer beim Finanzamt beantragt werden, mit Ausnahme des Grundfreibetrags, wie bereits zuvor erwähnt. Da sich die Voraussetzungen und Fristen für eine Anforderung je nach Art des Steuerfreibetrags unterscheiden können, sollte man sich immer früh genug darüber informieren und sich damit auseinandersetzen. Dies gilt ebenso für die Höhe des Freibetrags, da es möglich ist, dass sich diese von Jahr zu Jahr verändern, aufgrund der aktuell geltenden Regelungen und Gesetze. Grob lässt sich aber sagen, dass die Steuererleichterungen von Anfang Oktober bis Ende November mittels eines entsprechenden Formulars beantragt werden können. Neben dem ausgefüllten Antrag bedarf es stets auch der Steuer-Identifikationsnummer. 

Fazit

Um sich selbst als Steuerzahler, vor allem in der heutigen Zeit, zu entlasten, sollte man sich auf alle Fälle Steuerfreibeträge zu nutzen machen. Denn nicht nur als Privatperson, sondern auch als Selbstständiger, Start-Up, Freiberufler oder Einzelunternehmer kann man davon profitieren. Wichtig dabei ist nur, dass man sich ausreichend darüber informiert, da es verschiedene Formen und Arten von Steuerfreibeträgen gibt, die sich in ihrer Höhe, Einreichungsfrist und Voraussetzungen unterscheiden können.