Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, abgekürzt USt, fällt beim Verkauf oder dem Austausch von Produkten und bei Dienstleistungen von Unternehmen an. Üblicherweise weisen alle Preise für Waren und Dienstleistungen in Deutschland den Bruttopreis aus, das ist der Nettopreis plus der jeweiligen Umsatzsteuer. Die Unternehmen erheben diese Steuer auf ihre verkauften Waren und Dienstleistungen und führen diese an das Finanzamt ab. Das bedeutet, dass der Verbraucher die eigentliche Steuerlast trägt. Denn der Verbraucher muss für alle Waren und Dienstleistungen den Bruttopreis bezahlen. In der Umgangssprache werden Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer trotz deren Unterschiede als Synonyme verwendet. Der Umsatzsteuer liegt der gesamte Nettowert einer Ware zugrunde, die Mehrwertsteuer besteuert die Wertschöpfung eines Unternehmens (Einnahmen minus Ausgaben).

Steuer Definitionen

Für die Umsatzsteuer gibt es mehrere Definitionen:

  • Sie ist eine Endverbrauchersteuer, da dieser die volle Steuerlast trägt.
  • Sie ist eine indirekte Steuer, da die Unternehmer ihre Steuerschuld an die Konsumenten als Steuerträger abwälzen.
  • Sie ist eine Gemeinschaftssteuer, da die Umsatzsteuer dem Bund, den Ländern und Gemeinden in unterschiedlichen Anteilen zugutekommt.

Umsatzsteuersätze

Die Umsatzsteuersätze sind gemäß § 12 des Umsatzsteuergesetzes in Deutschland festgelegt. Auf jede Dienstleistung und jedes verkaufte Produkt fallen 19 Prozent Steuer an. Für einige Ausnahmen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, wie beispielsweise für Lebensmittel, Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr, Bücher und Broschüren, Kunstgegenstände und Karten für Museen und Theateraufführungen.

Umsatzsteuerbefreiung

Alle Kleinunternehmer, die im Jahr nicht mehr als 22.000 € Jahresumsatz erzielen, können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Andererseits haben sie auch keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug.

Bestimmte Berufsgruppen sind ebenfalls von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wie etwa Ärzte und Versicherungsmakler.

Umsatzsteuer für Unternehmen

Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, die Umsatzsteuer vom Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung zu berechnen und diese als Bruttopreis von den Kunden einzufordern. Die Unternehmen dürfen nur den Nettopreis der verkauften Produkte behalten. Sie müssen diese Steuer ans Finanzamt abführen, und zwar im Vorhinein aufgrund von Berechnungen oder Schätzungen. Diese berechnete Selbstveranlagung oder Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt erfolgt mehrmals im Jahr. Am Ende des Jahres kommt es in der Umsatzsteuererklärung zur Gegenrechnung der bereits geleisteten Zahlungen. Zugleich können Unternehmer jene Umsatzsteuer, welche sie selbst bei ihren eigenen Firmenausgaben bezahlen, als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.