Außenprüfung
Die deutsche Finanzbehörde ist berechtigt, auch im Außendienst eine Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte vorzunehmen und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Diese sogenannte Außenprüfung dient der Ermittlung, Prüfung und Beurteilung der [weiter lesen]