Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Diese Steuer ist fällig für Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit, also für Arbeitnehmer und Angestellte. Die Aufgabe der Steuerabführung obliegt dem Arbeitgeber und daher nennt man diese Art von Steuer auch Quellensteuer. Meist erfolgt der Abzug der Lohnsteuer direkt vom Entgelt durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, der Bruttogehalt oder Bruttolohn gelangt nicht in vollem Umfang zur Auszahlung, sondern der Arbeitgeber zieht diese Steuer vor der Auszahlung ab und zahlt sie direkt an den Staat. Diese Steuer ist also gewissermaßen eine monatliche Vorauszahlung einer Steuerschuld. Schuldner der Steuer ist stets der jeweilige Arbeitnehmer, obwohl es weder dessen Aufgabe ist, die Lohnsteuer zu berechnen, noch sie ans Finanzamt abzuführen. Denn diese Aufgaben übernimmt stets der jeweilige Arbeitgeber.
Steuerklassen
Bei der Einstellung eines Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber dies dem Finanzamt melden und für diesen Arbeitnehmer die Lohnsteuer abführen. Die Steuerlast berechnet sich gemäß der Einkommenshöhe, geteilt durch die Zahl der Monate. Aus Gründen der Einfachheit hat der Staat ein allgemeines System verschiedener Klassen sowie der Lohnsteuer-Anmeldung eingeführt, welche in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist. Die Lohnsteuer in Deutschland ist in 6 Steuerklassen eingeteilt, wobei das Monatseinkommen und die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt sind. Je nach Klasse muss Lohnsteuer erst ab einem bestimmten monatlichen Verdienst gezahlt werden. Beispielsweise fallen in Steuerklasse 1 Singles, in Steuerklasse 4 Verheiratete, die ab einem Monatseinkommen von 1.081 Euro steuerpflichtig sind. In jeder Steuerklasse gibt es auch bestimmte Steuerfreibeträge.
In der Steuerklasse 6 für Nebenverdienst fällt Lohnsteuer nicht erst ab einer bestimmten Verdiensthöhe an, sondern muss, unabhängig vom Einkommen, stets bezahlt werden.
Bezahlung der Lohnsteuer
Mithilfe der elektronischen Lohnsteuerkarte erkennt der Arbeitgeber, in welcher Lohnsteuerklasse sich der jeweilige Mitarbeiter befindet. Wesentlich sind auch die Steuerfreibeträge in den einzelnen Lohnsteuerklassen. Diese werden bereits beim Lohnsteuerabzug selbst berücksichtigt. Die Bezahlung der Lohnsteuer erfolgt also jedes Mal, wenn ein Arbeitnehmer oder Angestellter eine Lohn- oder Gehaltszahlung erhält. Das Finanzamt erhält monatlich die Lohnsteuer als Abzug vom jeweiligen Bruttogehalt und nur am Ende jedes Jahres lassen sich vom Arbeitnehmer über den Lohnsteuerausgleich zu hoch einbehaltene Beträge wieder zurückfordern.
Rückzahlung von Lohnsteuer
Die Einteilung in Steuerklassen bietet eine Basis für die Berechnung der Lohnsteuer, diese kann aber als Vorauszahlung nicht immer völlig zutreffen. Ein Beispiel ist, wenn sich ein Arbeitsverhältnis und dessen Entlohnug im Laufe eines Jahres ändert. Da sich auch Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit oder Sonderausgaben für Krankenversicherung von der Steuer absetzen lassen, bezahlen die meisten Berufstätigen zu viel Steuer. Sie haben daher die Möglichkeit, ihre zu hoch berechnete Lohnsteuer am Ende eines Jahres zurückzufordern. Zu diesem Zweck dient der sogenannte Lohnsteuerausgleich, wobei jedoch der Arbeitnehmer selbst eine Steuererklärung abgeben muss. Das Finanzamt überweist nach Bearbeitung der Steuererklärung etwaige zu hoch berechnete Beträge wieder an die Arbeitnehmer und Angestellten zurück.