Wer bezahlt Lohnsteuer?

Wer bezahlt Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Art Einkommensteuer, fällig für Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit. Die Lohnsteuerpflicht betrifft also Arbeitnehmer und Angestellte, jedoch zahlen diese nicht direkt ihre Steuerbeiträge ein. Eine Steuer, welche nicht der Steuerzahler selbst bezahlt, nennt man auch Quellensteuer. In diesem Fall geht die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt, da er die Lohnsteuer vom zu bezahlenden Bruttolohn oder Bruttogehalt für den Arbeitnehmer abzieht. Grundsätzlich berechnet sich die Steuerlast anhand der Einkommenshöhe, geteilt durch die Zahl der Monate. Diese Steuer lässt sich auch als eine Vorauszahlung einer Steuerschuld sehen. Obwohl ein Arbeitnehmer weder die Lohnsteuer berechnen noch sie ans Finanzamt abführen muss, gilt als Schuldner der Steuer stets der jeweilige Arbeitnehmer.

Steuerabstufungen

In Deutschland sind die unterschiedlichen Stufen für die Lohnsteuer je nach Einkommen in sechs verschiedene Klassen eingeteilt. Je nach Klasse ist die Lohnsteuer erst ab einem bestimmten monatlichen Verdienst fällig. Wer also einen Minijob macht mit wenig Einkommen, muss in der Regel keine Lohnsteuer zahlen. Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ein, muss er dies dem Finanzamt melden und für diesen Arbeitnehmer die Lohnsteuer korrekt abführen.

Alle anderen unselbständigen Arbeitnehmer, egal ob halbtags, ganztags oder Teilzeit angestellt, sind lohnsteuerpflichtig. Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen beziehungsweise der Steuerklasse ab.

Steuerklassen

Die Lohnsteuer in Deutschland ist in 6 Steuerklassen anhand der persönlichen Verhältnisse eingeteilt. In Steuerklasse 1 fallen beispielsweise Singles, in Steuerklasse 4 Verheiratete mit einem Monatseinkommen ab etwa 1.081 Euro. In jeder Steuerklasse gibt es auch bestimmte Steuerfreibeträge, die bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen sind.

In der Steuerklasse 6 für Nebenverdienst fällt Lohnsteuer nicht erst ab einer bestimmten Verdiensthöhe an, sondern muss immer unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.

Bezahlung der Lohnsteuer

Die elektronische Lohnsteuerkarte hilft dem Arbeitgeber zu erkennen, in welcher Lohnsteuerklasse sich der jeweilige Mitarbeiter befindet. Berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug sind dann auch die jeweiligen Steuerfreibeträge in den einzelnen Lohnsteuerklassen. Die Bezahlung der Lohnsteuer erfolgt also jedes Mal, wenn ein Arbeitnehmer oder Angestellter eine Lohn- oder Gehaltszahlung erhält. Das Finanzamt zieht monatlich die Lohnsteuer vom jeweiligen Bruttogehalt ab.

Lohnsteuerausgleich

Nach Ablauf eines Kalenderjahres können Berufstätige eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Mit diesem Lohnsteuerausgleich wird die bereits bezahlte Lohnsteuer auf die endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet. Stellt sich heraus, dass es zu hohe einbehaltene Beträge waren, können die Arbeitnehmer diese wieder zurückfordern.