Die Lohnsteuer ist eine Quellsteuer auf Basis des Jahreseinkommens aus nicht selbständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber zahlt diese an das Finanzamt, indem er sie gleich monatlich vom Bruttogehalt abzieht. Steuerfreibeträge und der Familienstand kommen automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer zur Berücksichtigung. Die Steuer geht an das Finanzamt und am Ende des Jahres überweist die Behörde auf Basis des Lohnsteuerausgleichs durch den Arbeitnehmer zu viel gezahlte Beträge wieder zurück.
Die Berechnung der Steuer obliegt also dem Arbeitgeber, welcher die entsprechenden gesetzlichen Vorlagen, die unterschiedlichen Steuerklassen sowie die entsprechende Formel zur Berechnung der Lohnsteuer beachten muss.
Basis der Lohnsteuerberechnung
Die Lohnsteuer als eine Form der Einkommensteuer folgt in ihrer Berechnung den Grundsätzen des individuellen Einkommensteuerbetrages. Zunächst wird das steuerpflichtige Gesamteinkommen über ein Jahr hinweg herangezogen. Danach lässt sich eine Einteilung in Tarifzonen basierend auf dem Einkommen vornehmen. Ausgehend von diesem Betrag und der Tarifzone erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätsbeitrags, erst dann die Berechnung der Sozialabgaben. Sonderfälle in dieser Berechnungsweise sind Gleitzone und das Einkommen geringfügig Beschäftigter. Dazu dienen die gesetzlich vorgeschrieben Formeln laut §32a EStG, abhängig von der Steuerklasse.
Formel zur Berechnung der Lohnsteuer
Die Lohnsteuerberechnung erfolgt auf Basis des aktuellen zu versteuernden Einkommens. Die anzuwendende Formel richtet sich nach der Lohnsteuerklasse und der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich sind die Sonderregeln, wie etwa für die Steuerklasse 5 und 6 zu beachten. Die anzuwendenden Formeln sind:
Einkommensgrenze
- bis 7.834,00 Euro = 0,00 Euro Steuer
- von 7.835,00 Euro bis 13.139,00 Euro = (939,68 * Y + 1.400,00) * Y
- von 13.140,00 Euro bis 52.551,00 Euro = (228,74 * Z + 2.397,00) * Z + 1.007,00
- von 52.552,00 Euro bis 250.400,00 Euro = 0,42 * X – 8.064,00
- ab 250.401,00 Euro = 0,45 * X – 15.576,00
Die eingesetzten Variablen sind
- Y = ein Zehntausendstel des 7.834,00 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
- Z = ein Zehntausendstel des 13.139,00 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
- X = das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen.
Fünf Zonen der Einkommensteuer für 2020
Für die Berechnung der Einkommensteuer gibt es fünf Zonen:
- Tarifzone oder Nullzone: Es gilt ein gesetzlicher Freibetrag bis zu 9.408 Euro, erst ab diesem Betrag sind Steuern zu zahlen.
- Tarifzone oder 1. Progressionszone: Einkommen von 9.408 – 14.532 Euro, Grundlage ist der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
- Tarifzone oder 2. Progressionszone: Einkommen von 14.532 – 57.051 Euro, Grundlage ist der Eingangssteuersatz von 23,97 Prozent.
- Tarifzone für Einkommen von 57.051 – 270.500 Euro Berücksichtigung, Grenzsteuersatz ist 42 Prozent. Die Formel hierfür lautet: zvE * 0,42 – 8.780,90.
- Tarifzone: Einkommen jenseits von 270.500 Euro, Grenzsteuersatz ist 45 Prozent. Die Berechnung findet anhand folgender Formel statt: zvE * 0,45 – 16.740,68.