Steuerklasse 5

Steuerklasse 5

In Deutschland fällt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Lohnsteuer an und diese Form der Einkommensteuer hat 6 Steuerklassen. Die Lohnsteuer zieht als Basis zur Berechnung den Jahresarbeitslohn heran, die Abgabe erfolgt jedoch jeden Monat durch automatische Abzüge vom Gehalt des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber erstattet die Lohnsteuer also sofort als Abzug von der Leistungsvergütung und zahlt diese im Namen des Arbeitnehmers direkt an das Finanzamt. Schuldner der Lohnsteuer ist stets der jeweilige Arbeitnehmer, obwohl der Arbeitgeber die Lohnsteuer bezahlt. Die Steuerklassen für die Lohnsteuer berücksichtigen jeweils Einkommen und Familienstand und spezifische Freibeträge, das gilt auch für die Steuerklasse 5. Die Lohnsteuerklasse bestimmt neben dem Lohnsteuerabzug auch die Höhe des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls auch der Kirchensteuer.

Kriterien für die Steuerklasse 5

  • Die Steuerklasse 5 ist ausschließlich auf Ehepartner oder eingetragene Lebensgemeinschaften anzuwenden.
  • Sie gilt dann, wenn sich einer der Partner in der Steuerklasse 3 befindet. Dies ist üblich bei Partnern, die stark unterschiedlich hohe Einkommen haben.
  • Wenn sich der Besserverdienende in der Steuerklasse 3 befindet und der Geringerverdienende in der Steuerklasse 5, fällt die einbehaltene Lohnsteuer übers Jahr eventuell zu gering aus. In der Steuerklassenkombination 3/5 ist also Abgabe einer Steuererklärung zum Jahresende zwingend vorgeschrieben.

Partnerschaften in der Steuerklasse 5

Die Steuerklassenkombination 3/5 kommt jenen Ehepaaren als Lohnsteuerform am günstigsten, wenn deren Einkommen in einem 60:40 Verhältnis zueinander stehen. Sobald sich der Partner mit dem geringeren Verdienst in die Lohnsteuerklasse 5 einstufen lässt, muss der Partner mit dem deutlich höheren Einkommen zwingend in die Steuerklasse 3 wechseln.

Obwohl die Steuerklasse 5 im Vergleich zu anderen Klassen relativ hohe Abzüge hat, fallen wiederum die Abgaben in Klasse 3 sehr gering aus. In Summe profitiert ein Ehepaar also von dieser Steuerklassenkombination.

Abzüge in der Steuerklasse 5

Die Abzüge in der Steuerklasse 5 sind dieselben wie in allen anderen Steuerklassen: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und auch die Sozialabgaben wie Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Freibeträge für die Steuerklassen

Bei den unterschiedlichen Lohnsteuerklassen werden Familienstand, Höhe des gesamten Jahreseinkommens sowie unterschiedlich hohe Freibeträge auf Basis der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt. Für 2020 gilt für alle Klassen ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro als das steuerfreie Existenzminimum. Das bedeutet, erst Einkommen höher als dieser Betrag sind steuerpflichtig. Für alle Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gibt es überdies einen Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale und einen Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 Euro.