Die Einkommensteuer in Deutschland betrifft das Einkommen natürlicher Personen und ist eine Gemeinschaftssteuer mit dem Einkommensteuergesetz als gesetzliche Grundlage. Die Regelungen zur Steuererhebung und zur Berechnung regelt der Einkommensteuertarif in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Steuern eines Staates und trägt am meisten zu den Steuereinnahmen bei. Die Einnahmen dieser Steuer teilen sich Bund, Land und Gemeinden. Die Einkommensteuer hat unterschiedliche Erhebungsformen als eine Quellensteuer, denn die Steuerabzüge geschehen direkt an der Quelle. Als Besteuerungsform des Einkommens natürlicher Personen fallen Personengesellschaften wie etwa eine OHG als solche nicht unter diese Verpflichtung zur Einkommensteuer. Jedoch müssen die einzelnen Gesellschafter ihr Einkommen versteuern.
Erhebungsformen
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, weil die Steuerschuldner zugleich auch die Steuerträger sind. Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder einem Aufenthalt länger als sechs Monate und welche eine Form des Einkommens beziehen. Weitere Definitionen auf Basis der Besteuerungsform sind Personensteuer, Ertragsteuer und Subjektsteuer. Die Erhebungsformen der Einkommensteuer sind auf die unterschiedlichen Formen des Einkommens ausgerichtet:
- die Lohnsteuer auf Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit
- die Kapitalertragsteuer mit der Abgeltungssteuer
- die Bauabzugsteuer
- die Aufsichtsratsteuer.
Eine beschränkte Einkommensteuerpflicht besteht für jene Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Arten von besteuertem Einkommen
Für die Festlegung der Steuer unterscheidet das Einkommensteuerrecht zwischen Einnahmen, Einkünften, Einkommen und zu versteuerndem Einkommen. Als Verminderung der Einkünfte gelten die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben. Die versteuerbaren Einkommensarten sind
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte, wie beispielsweise Renten, Unterhaltsleistungen, private Veräußerungsgeschäfte
Das Besteuerungsverfahren
Für die Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Zur Berechnung der Einkommensteuer werden mehrere Faktoren berücksichtigt:
- Veranlagungszeitraum: Die Einkommensteuer bezieht sich stets auf ein Kalenderjahr
- Steuererklärung: Zur Veranlagung der Einkommensteuer ist eine Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen an das jeweilige Finanzamt notwendig.
- Frist: Die Steuerpflichtigen müssen ihre Einkommensteuererklärung bis spätestens 31. Juli im darauffolgenden Kalenderjahr beim Finanzamt einreichen. Diese Frist lässt sich jedoch auf Antrag verlängern.
Einkommensteuerbescheid
Jeder Steuerpflichtige erhält vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid und wird so über die für den Veranlagungszeitraum festgesetzte Steuer unterrichtet. Zugleich mit der Festsetzung der Einkommensteuer erfolgt auch die Festsetzung der Kirchensteuer, sofern ein Steuerpflichtiger Mitglied einer religiösen Gemeinschaft ist. Zusätzlich erfolgt mit der Veranlagung der Einkommensteuer auch die Festsetzung des Solidaritätszuschlags und falls zutreffend der Arbeitnehmersparzulage.
Da die Einkommensteuer erst nach ihrer Festsetzung und dann erst im nächsten Kalenderjahr fällig wird, gibt es verpflichtende Vorauszahlungen vorgeschrieben. Diese werden vom Finanzamt durch einen Vorauszahlungsbescheid festgesetzt.