Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Diese Steuer ist genauer genommen eine Gewerbeertragsteuer, erhoben auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Die Regelungen dieser Steuer finden sich im Gewerbesteuergesetz, der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften für Gewerbesteuer-Richtlinien. Sie ist eine Realsteuer oder Sachsteuer und zählt auch zu den Gemeindesteuern und den Objektsteuern. Das bedeutet, die Höhe der Steuer bezieht sich nur auf das Steuerobjekt selbst, also das jeweilige Unternehmen. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle für die deutschen Gemeinden.

Formen der Gewerbebetriebe

Als Gewerbebetriebe gelten Betriebe mit der Rechtsform Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen und Personengesellschaften, welche einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts nachgehen. Für jeden Gewerbetreibenden fällt Gewerbesteuer auf den Ertrag oder Gewinn des Betriebs an. Als Faustregel gilt: Muss man für die Firmengründung einen Gewerbeschein erwerben, ist der Betrieb in der Regel auch gewerbesteuerpflichtig. Jedoch sind bestimmte Gewerbeformen auch von der Gewerbesteuer befreit.

Voraussetzungen für Steuerpflicht

Eine Gewerbesteuer ist fällig, wenn der Jahresgewinn beziehungsweise Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag gilt nicht für Kapitalgesellschaften, diese müssen für den vollen Gewerbeertrag die Steuer bezahlen. Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, wie etwa Vereine, und nicht rechtsfähige Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben das Recht auf einen ein Freibetrag von 5.000 Euro.

Von der Steuerpflicht üblicherweise befreit sind Forst- und Landwirtschaftsbetriebe sowie Freiberufler, wie etwa Ärzte, Steuerberater, Journalisten oder Architekten.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer beruht grundsätzlich auf dem Jahresgewinn eines Gewerbebetriebs, abzüglich der allfälligen Freibeträge. Für diesen übrig bleibenden Betrag wird bundesweit ein einheitlicher Steuersatz von 3,5 Prozent berechnet. Dieses Ergebnis ist der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag. Multipliziert mit einem Hebesatz, welcher von Gemeinde zu Gemeinde variiert, ergibt dies die Höhe der Gewerbesteuer. Laut Grundgesetz dürfen die Gemeinden den Hebesatz festlegen und die Einhebung der Steuer erfolgt durch die Finanzämter. Der Hebesatz in Deutschland beträgt mindestens 200 Prozent und ist in Großstädten meist wesentlich höher.

Für die Berechnung der zu bezahlenden Steuer zählen allerdings auch weitere Komponenten, wie etwa Rentenzahlungen, Auszahlungen an Teilhaber oder Miet- und Pachtzahlungen. Diese Abgaben werden bei der Ermittlung des Gewinns zwar abgezogen, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags jedoch wieder anteilig addiert. Dann wieder gibt es Abzüge jener Beträge einer anderen Steuer für den Betrieb, wie etwa einer Grundsteuer.