Mineralölsteuer

Mineralölsteuer

Der Zweck der Mineralölsteuer ist es, den Verbrauch von Mineralöl und andere Energieträger zu besteuern und so die Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren. Die Regelung der Besteuerung aller Energiearten ist im Energiesteuergesetz festgelegt. Seit 2006 besteht in Deutschland die Energiesteuer anstelle der Mineralölsteuer. Diese Veränderung war erforderlich, um die Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie umzusetzen.

Mineralölsteuer in der EU

Laut Regelung in der EU-Gesetzgebung sind alle Mitgliedsländer seit 2004 verpflichtet, bestimmte Mindestsätze einer Mineralölsteuer einzuheben. Die genauen Vorschriften dazu stehen in den EU-Energiesteuerrichtlinien zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischer Energie.

Geltungsbereich der Steuer

Sowohl die frühere Mineralölsteuer als auch die Energiesteuer als Verbrauchsteuergesetz betrifft

  • Energieträger fossiler Herkunft: Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle
  • nachwachsende Energieerzeugnisse wie etwa Pflanzenöle, Biodiesel oder Bioethanol
  • synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff
  • Folglich umfasst der Geltungsbereich der Mineralölsteuer oder Energiesteuer alle steuerliche Belastungen für
  • den motorisierten Individualverkehr
  • die Eisenbahn, sofern diese nicht elektrisch betrieben wird
  • die Allgemeine Luftfahrt
  • den Lkw-Verkehr.

Der internationale Luftverkehr war schon immer von der Mineralölsteuer ausgenommen und in vielen Ländern sind Treibstoffe für Flugzeuge sogar steuerfrei. Es gibt jedoch Bestrebungen, eine Nationen übergreifende Steuer für Kerosin einzuführen.

Zweck der Mineralölsteuer

Die Einnahmen der Mineralölsteuer beziehungsweise Energiesteuer kommen dem Bau und der Erhaltung des Straßennetzes in Deutschland zugute. Die Grundidee nach dem Verursacherprinzip ist, dass die Nutzer des Straßennetzes dieses über diese Steuer auch finanzieren sollten. Zusätzlich sollen so auch sogenannte externe Kosten finanziert werden, die durch den Straßenverkehr entstehen. Derartige externe Kosten sind beispielsweise Lärmkosten, also Kosten für die Eindämmung der Lärm-Immission oder Lärmbelästigung.

Die deutsche Energiesteuer

Seit 2011 strebt die Europäische Kommission danach, alle Kraftstoffe ab etwa 2023 gemäß deren Energiegehalt und CO2-Ausstoßes zu besteuern. Durch diese Neuregelung ist besonders Diesel betroffen. Ein Liter Diesel hat einen höheren Energiegehalt, belastet jedoch die Umwelt stärker als ein Liter Benzin. Daher sollen laut EU sowohl Benzin und Diesel nach den gleichen Maßstäben besteuert werden.