Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt., zielt auf die Wertschöpfung eines Unternehmens ab, also die Differenz von dessen Einnahmen und dessen Ausgaben. Die Umsatzsteuer hingegen richtet sich nach dem gesamten Nettopreis einer Ware oder Dienstleistung beziehungsweise dem Gesamtumsatz. Es gibt Ähnlichkeiten zwischen der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer, daher kommen diese Begriffe als Synonyme vor. Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen liegt beim Recht zum Vorsteuerabzug. Wie bei der Umsatzsteuer gilt für die Mehrwertsteuer ebenfalls ein Satz von 19 Prozent beziehungsweise ein ermäßigter Satz von 7 Prozent.

Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug

Auf jeder Handels- oder Verarbeitungsstufe fällt die steuertechnische und fiskalische Umsatzsteuer für die gesamte Umsatzsumme an. In einer Verkaufskette über mehrere Handelsstufen kann sich diese Steuerbelastung daher kumulieren. Das ist bei einer steuertechnischen und fiskalischen Mehrwertsteuer ist das nicht der Fall, da sie rein auf die Wertschöpfung eines Unternehmens ausgerichtet ist. Obwohl diese Steuer auch bei jedem Verkauf auf den gesamten Umsatz erhoben wird, hat jeder Verkäufer zugleich Anspruch auf die von ihm selbst an den Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer. Diese kann als sogenannte Vorsteuer mit dem Finanzamt gegenverrechnet werden und vermindert die eigene Umsatzsteuerschuld. Aus diesem Grund zahlt ein Unternehmen nur eine Steuer auf die Differenz zwischen seinen mit Umsatzsteuer belasteten Kosten und dem Verkaufspreis, also den erzielten Mehrwert.

Berechnungsmethoden

  • Subtraktionsmethode: Die Summe der Erlöse eines Unternehmens abzüglich der anrechenbaren Ausgaben und für den verbleibenden Betrag fällt Mehrwertsteuer an.
  • Additionsmethode: Die Summe der Erlöse eines Unternehmens dient als Basis für eine geschätzte Wertschöpfung und danach wird die Mehrwertsteuer bemessen.
  • Rechnungsmethode: Auf allen Rechnungen der Unternehmer ist die im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen. Überwiegt diese Steuersumme auf Einnahmen gegenüber der Steuersumme auf Ausgaben, muss das Unternehmen die Differenz an das Finanzamt bezahlen. Ist es umgekehrt, zahlen die Finanzbehörden die Differenz an die Unternehmen. Diese Methode ist innerhalb der EU am weitesten verbreitet und kommt daher auch in Deutschland zur Anwendung.