Steuerklasse 3

Steuerklasse 3

In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen für die Lohnsteuer, also die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Lohnsteuer ist eine Abgabe durch automatische Abzüge vom monatlichen Gehalt des Arbeitnehmers, berechnet vom Jahresarbeitslohn. Der Arbeitgeber erstattet die Lohnsteuer also sofort als Abzug von der Leistungsvergütung und zahlt diese im Namen des Leistungserbringers direkt an das Finanzamt. Schuldner der Lohnsteuer ist stets der jeweilige Arbeitnehmer, obwohl der Arbeitgeber die Lohnsteuer bezahlt. Die Steuerklassen für die Lohnsteuer beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich Einkommen und Familienstand und es gibt spezielle Freibeträge für die Steuerklasse 3. Die Lohnsteuerklasse bestimmt neben dem Lohnsteuerabzug auch die Höhe des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Kriterien für die Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 gilt grundsätzlich für Ehepartner oder eingetragene Partnerschaften und hat die wenigsten Abzüge. Das bedeutet, in der Klasse 3 findet sich das höchste Nettogehalt im Verhältnis zum Bruttolohn. Hier wird die Lohnsteuer auf der Annahme berechnet, dass der andere Partner keine Einkünfte hat. Die Wahl der Steuerklasse 3 ist besonders sinnvoll, wenn ein Partner in einer Beziehung geringe oder gar keine Einkünfte hat. Diese Steuerklasse trifft zu auf

  • Arbeitnehmer, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Sie dürfen nicht vom Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt leben.
  • Arbeitnehmer, die nicht die Steuerklasse 4 gewählt haben. Ist der Ehegatte oder Lebenspartner ebenfalls berufstätig, ist es die Steuerklasse 5.
  • Verwitwete, und zwar im Todesjahr des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten oder Lebenspartners und auch im folgenden Jahr (das sogenannte Witwensplitting).

Freibeträge

Die Lohnsteuerklassen berücksichtigen unterschiedlich hohe Freibeträge auf Basis der Einkommensteuerveranlagung. Allen gemeinsam ist der Grundfreibetrag von 9.408 Euro, welcher ab 2020 als steuerfreies Existenzminimum gilt. Für alle Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gibt es überdies einen Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale und einen Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 Euro.

Abzüge in der Steuerklasse 3

Die Abzüge in der Steuerklasse 3 sind dieselben wie in anderen Steuerklassen: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und auch die Sozialabgaben wie Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Partnerschaften in der Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 ist Paaren vorbehalten, die entweder verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Sie ist ausschließlich in Kombination mit der Steuerklasse 5 möglich. Liegen die Einkommen der Partner weit auseinander, macht die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 durchaus Sinn. Ein Partner sollte Steuerklasse 3 wählen, wenn der Beitrag zum gemeinsamen Einkommen mindestens 60 Prozent oder mehr beiträgt. In Summe bedeutet diese Steuerklassenkombination weniger Steuern für das Paar.

Ehepaare haben auch die Wahl zwischen den Steuerklassen 4/4, 3/5 oder 5/3. Es gibt einige Onlinedienste mit einem Steuerklassenrechner wo sich schnell die günstigste Kombination ermitteln lässt.