Steuerklasse 4

Steuerklasse 4

In Deutschland gibt es für die Lohnsteuer beziehungsweise die Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit insgesamt 6 Steuerklassen. Die Lohnsteuer zieht zur Berechnung den Jahresarbeitslohn heran, ist jedoch eine monatliche Abgabe durch automatische Abzüge vom Monatsgehalt des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber erstattet die Lohnsteuer also sofort als Abzug von der Leistungsvergütung und zahlt diese im Namen des Leistungserbringers direkt an das Finanzamt. Schuldner der Lohnsteuer ist stets der jeweilige Arbeitnehmer, obwohl der Arbeitgeber die Lohnsteuer bezahlt. Die Steuerklassen für die Lohnsteuer beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich Einkommen und Familienstand und es gibt in der Steuerklasse 4 ebenfalls spezifische Freibeträge. Die Lohnsteuerklasse bestimmt neben dem Lohnsteuerabzug auch die Höhe des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls auch der Kirchensteuer.

Kriterien für die Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 ist ausschließlich verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern vorbehalten. Die Lohnsteuer wird hier so berechnet wie für Alleinstehende mit Steuerklasse 1. Wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen, ist diese Steuerklasse die günstigste Möglichkeit. Es sollte also für keinen der Partner eine Einkommensteuererstattung oder -nachzahlung anfallen. Voraussetzungen sind:

  • die verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmer sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
  • leben nicht dauernd getrennt
  • haben nicht die Kombination 3/5 gewählt.

Arbeitnehmer-Ehepaare können auch die sogenannte Steuerklasse 4 mit Faktor wählen, wo die Steuerschuld während des Jahres gerecht unter beiden Partnern aufgeteilt wird. 

Partnerschaften in der Steuerklasse 4

  • Ehegatten oder Lebenspartner, die beide berufstätig und lohnsteuerpflichtig sind, können ihre Steuerklasse beliebig häufig ändern lassen. Bei Wahl der Steuerklasse 4/4 muss dazu auch nicht immer eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die unterschiedlichen Steuerklassen nehmen auf Einkommensunterschiede beider Partner und die unterschiedlichen Verteilungen der Steuerlast Rücksicht:
  • Verdienen beide Partner in etwa das Gleiche, so zahlen beide jeweils rund 4.200 Euro Lohnsteuer, zusammen rund 8.400 Euro im Jahr.
  • Verdient ein Partner etwa 20.000 Euro und der andere das Doppelte, sind es durch Addition der jeweiligen Lohnsteuer zunächst mehr (rund 8.700 Euro), jedoch können über 300 Euro später durch den Lohnsteuerausgleich erstattet werden.
  • Verdient ein Partner 60.000 Euro und mehr und der andere nichts, beträgt die Lohnsteuer zunächst fast 14.000 Euro. Rund 5.600 Euro sind später die Rückerstattung über den Lohnsteuerausgleich. Daher fallen auch hier etwa 8.400 Euro an Steuern an.

Abzüge in der Steuerklasse 4

Die Abzüge in der Steuerklasse 4 sind dieselben wie in allen anderen Steuerklassen: Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und auch die Sozialabgaben wie Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Freibeträge für alle Steuerklassen

Die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen berücksichtigen Familienstand, Höhe des gesamten Einkommens in einem Jahr sowie unterschiedlich hohe Freibeträge auf Basis der Einkommensteuerveranlagung. Für 2020 gilt für alle Steuerklassen ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro als das Existenzminimum, welches in Deutschland steuerfrei ist. Das bedeutet, erst Einkommen höher als dieser Betrag sind steuerpflichtig. Für alle Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gibt es überdies einen Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro, eine bruttolohnabhängige Vorsorgepauschale und einen Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben von 36 Euro.

Diese Freibeträge in den unterschiedlichen Lohnsteuerklassen geben allerdings nur eine Annäherung an das tatsächliche zu versteuernde Jahreseinkommen. Die endgültige Steuerschuld lässt sich erst am Ende des Jahres in der jährlichen Einkommensteuererklärung ermitteln.