Die Zwecke der Steuererhebung

Die Zwecke der Steuererhebung

Eine Form von Abgaben und Steuern gibt es seit dem Altertum und auch die Kritikpunkte an Steuern und deren Durchsetzung sind seit vielen Jahren ähnlich geblieben. Die Steuergesetzgebung ist vielfacher Kritik ausgesetzt für Kompliziertheit und angebliche Umgehungsmöglichkeiten für Besserverdienende. Es ist daher üblich, die einzelnen Regelungen des Steuerrechts regelmäßig anzupassen und das Steuergesetz teilweise zu reformieren. Die Zwecke der Steuererhebung haben sich jedoch seit Jahrhunderten kaum wesentlich verändert.

Drei grundsätzliche Zwecke

Wenn es um die Zwecke der Steuererhebung geht, lassen sich diese drei Grundsätze erkennen:

  • fiskalischer Zweck
  • sozialpolitischer Zweck oder Lenkungszweck
  • Umverteilungszweck

Fiskalischer Zweck

Der rein fiskalische Zweck tritt bereits im europäischen Mittelalter zutage, wo Steuern das Staatseinkommen generieren. Mit Steuern finanziert ein Staatswesen alle Ausgaben zu dessen Erhaltung beziehungsweise zur Schaffung, Verbesserung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Zusätzlich entwickelte sich ein erweiterter fiskalischer Zweck durch den Ausbau der Verbrauchsbesteuerung. Dies dient unter dem Titel Merkantilismus zur finanziellen Sicherung einer aktiven Handelsbilanz.

Sozialpolitischer Zweck

Der sozialpolitische Zweck ergab sich mit dem Aufkommen des Hochkapitalismus, wobei sich die Einkommensungleichheiten in der Art der Besteuerung niederschlagen. Die Einführung der Einkommensbesteuerung entwickelt sich als eine wichtige Basis des Nationaleinkommens. Neben der korrigierenden Wirkung kommt es auch zu vermehrter Steuerlast, um die stetig wachsenden öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören neben Infrastruktur und Handel auch Schulen, Hygiene, Straßen, Rechtswesen, Heer und Polizei.

Lenkungszweck

Die Sozialpolitik steht auch hinter Steuern mit Lenkungszweck oder Zwecksteuern, um bestimmte Verhaltensweisen der Bürger oder Investitionsziele zu beeinflussen. Dieser Aspekt der Steuerpolitik rückte um die 1930er-Jahre ins Zentrum der Volkswirtschaft. Die Besteuerung soll bestimmte Investitionen fördern und die Aktivität von Individuen in die volkswirtschaftlich gebotene oder gewünschte Richtung lenken. Darunter fallen beispielsweise die hohen Steuern auf Tabak, in Skandinavien auch auf Alkohol. Hohe Besteuerung von Genussmitteln soll deren Konsum einschränken, eine Ökosteuer den Schadstoffausstoß verringern.

Umverteilungszweck

Die Steuern mit Umverteilungszweck haben das Ziel, langfristig eine Umverteilung des Einkommens zu erreichen. Diese politische oder soziale Zielsetzung steht häufig im Mittelpunkt des modernen Steuerrechts. Diese Aufgaben des Staates auf dem Gebiet der Allokation, der Distribution und der Stabilisierung fasst man oft unter dem Begriff nicht fiskalische Besteuerung zusammen, im Gegensatz zur fiskalischen Besteuerung.

Besteuerungskritik

So alt wie die Steuern und die Zwecke der Steuererhebung ist auch die Kritik daran. Die meisten Steuerpflichtigen stoßen sich daran, dass Steuern eine erzwungene Abgabe darstellen. Der Geldgeber kann auch die Verwendung der Mittel nicht beeinflussen. Die Steuergerechtigkeit und die Angemessenheit sind ebenfalls stets umstrittene Kritikpunkte. Wenn es um Steuern mit Lenkungsfunktion geht, stellt sich auch stets die Frage der Wirksamkeit und der Durchsetzbarkeit.

Kritik aus ökonomischer Sicht erwähnt häufig, dass Steuern die Anreize zum Wirtschaften nehmen und grundsätzlich zu einem Wohlfahrtsverlust oder gar Arbeitslosigkeit führen. Daher raten Wirtschaftsexperten meist dazu, bei der Einführung einer Steuer genau darauf zu achten, wer die eigentliche Last der Steuer trägt. Die Experten empfehlen auch, Steuern eher auf jene Märkte zu erheben, bei welchen sich die Nachfrage nicht direkt auf das Preisniveau auswirkt (Preiselastizität).