Bundeszentralamt für Steuern

Bundeszentralamt für Steuern

Zu den Bundesoberbehörden in Deutschland zählt das 2006 gegründete Bundeszentralamt für Steuern, das ehemalige Bundesamt für Finanzen. Es ist direkt dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und nimmt zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Als zentraler steuerlicher Dienstleister steht es deutschen Bürgern, Unternehmen und anderen Behörden zur Verfügung. Der Hauptsitz der Behörde befindet sich in Bonn-Beuel, weitere Dienstsitze gibt es in Berlin, Saarlouis und in Schwedt an der Oder.

Aufgabenbereiche

Dem Bundeszentralamt für Steuern obliegen mehr als 80 steuerliche Aufgaben, die im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung liegen. Diese reichen von der Amtshilfe über die steuerliche Identifikationsnummer bis hin zu Verständigungsverfahren im internationalen Kontext. Zusätzlich ist das Amt an der steuerlichen Betriebsprüfung von Großunternehmen.

Die Behörde ist unter anderem zuständig für

  • Bundesbetriebsprüfung: Mitwirkung bei der Betriebsprüfung von Konzernen und Großunternehmen
  • Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
  • Verständigungs- und Schiedsverfahren in internationalen Beziehungen
  • Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
  • Verwaltung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer
  • Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Fachaufsicht über die
    • Durchführung des Familienleistungsausgleichs
    • Durchführung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens
    • Gewährung der Altersvorsorgezulage

Abteilungen der Behörde

Die umfangreichen Aufgaben der Behörde erledigen die rund 2.300 Beschäftigten in den unterschiedlichen speziellen Abteilungen. Dazu gehören unter anderem

  • Abteilung Z (Zentralabteilung) umfasst eine Reihe von Unterabteilungen, beispielsweise Justiziariat, Informationszentrum Steuern, Gesetzesfolgenabschätzung, Innerer Dienst, Datenschutz, IT-Sicherheit und Dokumentationsstelle juris.
  • Abteilung Steuern U (Umsatzsteuer) mit seiner Straf- und Bußgeldstelle sowie Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA). Deren Aufgabenbereich umfasst unter anderem
    • Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, Koordinierung von Umsatzsteuersonderprüfungen und der Steuerfahndung
    • Umsatzsteuerkontrollverfahren
    • Amtshilfe im Bereich Umsatzsteuer für in- und ausländische Behörden
    • Vergabe und Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für den innergemeinschaftlichen Handel
    • Erfassung von zusammenfassenden Meldungen und Weiterleitung an die übrigen europäischen Mitgliedstaaten
  • Abteilung Steuern N (nationaler Bereich) mit diversen Fachaufsichtsreferaten und Untergruppen, wie der Gruppe Internationaler Informationsaustausch. Die umfangreichen Aufgaben umfassen beispielsweise
    • Durchführung des Kontenabrufverfahren und der Besteuerung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer
    • Aufbereitung und -weitervermittlung der Daten betreffend Freistellungsaufträge und Rentenbezugsmitteilungen
    • Durchführung der Verfahren zur Erstattung, Vergütung und Freistellung von Kapitalertragsteuer
    • Riester-/Rürupzertifizierung, Investmentsteuergesetz, Einlagenrückgewähr
    • Entlastung von deutschen Abzugsteuern auf Kapitalerträge
    • Auswertung von DAC 6 Meldungen
    • Durchführung der Besteuerungsverfahrens ausländischer Künstler und Sportler
  • Abteilung Bundesbetriebsprüfung I (Produktionsbranchen)
  • Abteilung Bundesbetriebsprüfung II (Dienstleistungsbranchen)
  • Abteilung Bundesbetriebsprüfung III (branchenübergreifende Prüfung der betrieblichen Altersversorgung und Lohnsteuer, Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen)