Steuerliche Identifikationsnummer

Steuerliche Identifikationsnummer

Jeder Bürger der Bundesrepublik hat seit 2007 eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder Steuer-IdNr.), zugeteilt vom Bundeszentralamt für Steuern. Mit Einführung der Identifikationsnummer erfolgte zugleich ein indirekter Abgleich der Melderegister. Bei dieser Nummer handelt sich um eine Zahl mit 11 Stellen, die bundeseinheitlich und dauerhaft für Steuerzwecke dient. Diese Nummer ermöglicht es den Finanzbehörden organisatorisch und technisch die zulässigen Überprüfungen effizient vorzunehmen. Eine derartige Steuer-ID (englisch Tax Identification Number, TIN) gibt es auch in den meisten anderen Ländern der Europäischen Union.

Vorteile

Die Identifikationsnummer bedeutet für die Bürger erhebliche Erleichterungen im elektronischen Datenübermittlungsverfahren an oder über die Finanzämter. Dies gilt nicht nur für den deutschen Bundesbereich, denn deutsche Anleger benötigen diese Identifikationsnummer auch bei ausländischen Kontenverbindungen. Zugleich haben die Finanzbehörden neue Kontrollmöglichkeiten. Die steuerliche Identifikationsnummer dient zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und hilft dabei, Bürokratie abzubauen und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens zu erhöhen. Dies hat auch zum Ziel, dass alle Steuerpflichtigen bei der Durchsetzung der Steuergesetze tatsächlich gleich belastet werden.

Ausgabe und Gültigkeit

Die steuerliche Identifikationsnummer, zugewiesen vom Bundeszentralamt für Steuern, gilt lebenslang. Kinder erhalten sie kurz nach der Geburt und Einwanderer bei der ersten Anmeldung in Deutschland. Sie besteht aus zufällig zugewiesenen elf Ziffern, welche nicht aus anderen Daten des Steuerpflichtigen bestehen dürfen. Die Steuer-ID ist gemeinsam mit den Stammdaten des Steuerpflichtigen in einer vom Bundeszentralamt für Steuern verwalteten Datenbank gespeichert. Die Stammdaten beinhalten unter anderem Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und die letzte bekannte Anschrift einer registrierten Person sowie Angaben über die zuständige Finanzbehörde. Sie ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Gelöscht wird sie erst, wenn die Behörden diese Nummer nicht mehr benötigen, spätestens 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Nutzung

Finanzbehörden dürfen die steuerliche Identifikationsnummer nur zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erheben und verwenden und nur dann, wenn deren Erhebung oder Verwendung ausdrücklich erlaubt oder angeordnet ist. Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen diese Nummer nur für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden verwenden oder wenn eine ausdrückliche Rechtsvorschrift vorliegt.

Dies gilt beispielsweise für Arbeitgeber und Lohnsteuerdaten von Mitarbeitern oder bei Kreditinstituten für die Zinsabschlagsteuer.

Für Kreditinstitute gilt, dass jede nach dem 1. Januar 2018 bestehende Kontoverbindung die Identifikationsnummer des Kontoinhabers und jedes weiteren Verfügungsberechtigten zu erfassen ist.

Registermodernisierungsgesetz

Ein neuer Gesetzentwurf betrifft das Online-Zugangs-Gesetz und die Steuer-ID als verwaltungsübergreifende ID-Nummer. Dies betrifft den gesetzlich geregelten Datenaustausch von Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden, für welchen zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden soll. Dabei soll der Datenaustausch nicht direkt zwischen zwei Behörden, sondern als zusätzliche Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. Im März 2021 hat der Bundestag diesen Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes angenommen und dem Gesetz zugestimmt.