
Die Vermögensteuer stellt eine Substanzsteuer auf das Reinvermögen von Steuerpflichtigen dar. In Deutschland gab es diese Form der Besteuerung seit 1893 und dem Preußischen Ergänzungssteuergesetz. Seit 1997 gibt es diese Form der Steuer im deutschen Bundesgebiet jedoch nicht mehr. Nach rund 100 Jahren setzte die Bundesrepublik die Einhebung dieser Steuer aus. Die deutschen Gesetzgeber hatten festgestellt, dass es hier eine Ungleichbehandlung von Immobilien im Gegensatz zu anderen Vermögensarten gab. In den neuen Bundesländern kam diese Steuer überhaupt nicht zum Einsatz.
Berechnung
Die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer war direkt auf das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen abzüglich der Schulden bezogen. Im Gegensatz dazu stehen die sogenannten vermögensbezogenen Steuern wie die Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer. Diese betreffen nicht das gesamte Vermögen eines Steuerpflichtigen, sondern nur ganz bestimmte Teile davon.
Die vor 1997 eingehobene deutsche Vermögensteuer stand den Bundesländern zu mit einem Satz von 1 Prozent jährlich auf das steuerpflichtige Vermögen natürlicher Personen oberhalb des aktuellen Freibetrags pro Familienmitglied. Körperschaften zahlten jährlich 0,6 Prozent und es durften auch ausländische Vermögensteuern angerechnet werden.
Vermögensteuer Für und Wider
Das deutsche Steuerrecht enthält nach wie vor die Artikel zur Vermögensteuer. Seit der Aussetzung der Einhebung regen sich immer wieder Stimmen der Gewerkschaften, linken Parteien und unabhängigen Ökonomen für eine Wiedereinsetzung. Ein Gegenargument stellt die Beobachtung dar, dass die Durchsetzung und Einhebung der Vermögensteuer einen hohen Aufwand bedeutet, welcher bis zu einem Drittel der Einnahmen aufzehrt. Weiters ist nach wie vor nicht geklärt, wie sich die 1996 eingeforderte Parität in der Bemessung der verschiedenen Vermögensformen erfüllen lässt.
Eine Arbeitsgruppe der Regierung stellte 2012 fest, dass ein Vermögen von 2 Millionen Euro als Grundlage für eine zusätzliche Besteuerung von einem Prozent als für die Einhebung lohnend anzusehen wäre. Das bedeutet, dass für 99,8 Prozent der deutschen Bevölkerung die Vermögensteuer nicht zutrifft. Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe ließen sich so rund 11 Milliarden zusätzliche Steuermittel generieren, wobei der Aufwand für die Realisierung bei nur 2 Prozent liegen soll. Daher könnte die Wiedereinführung der Vermögensteuer erneut ein Wahlkampfthema sein.