In Deutschland entsteht jede Steuer dann, wenn der gesetzlich festgelegte Steuertatbestand zutrifft. Die Steuerbemessungsgrundlage beschreibt eine technisch-physische oder monetäre Größe. Der gesetzliche Steuersatz und die jeweilige Bemessungsgrundlage bilden den Ausgangspunkt für die Berechnung der Steuer.
Elemente der Berechnung
Die jeweilige Bemessungsgrundlage stellt nur einen Teil jener Elemente dar, welche die Berechnung und die Höhe der Steuer bestimmen. Alle Steuergesetze beinhalten eine Vielzahl von Bestimmungen, welche Ausnahmen, Freibeträge und Freigrenzen betreffen. Die Steuerpflichtigen können dabei die begründenden, erhöhenden und mindernden Faktoren geltend machen. Bei jeder Steuer in Deutschland sind maßgeblich
Steuersubjekt oder Steuerbürger
Das sogenannte Steuersubjekt ist jene Person bezeichnet, welche die Steuerschuld trägt, also der Steuerpflichtige oder Steuerbürger. Dabei handelt es sich je nach anzuwendendem Steuergesetz um eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person.
Steuerobjekt
Das Steuerobjekt ist das jeweilige Besteuerungsgut oder der Gegenstand einer Steuer.
Zurechnung
Die Zurechnung stellt fest, welches Steuerobjekt zu welchem Steuersubjekt gehört. Es gibt wirtschaftliche Zuordnung und Zurechnung auf zeitlicher Basis für bestimmte Steuerperioden sowie auf örtlicher Basis innerhalb definierter Grenzen.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist eine Zahl, welche zusammen mit dem Steuersatz zur Quantifizierung einer Steuer dient. Mit ihr lässt sich der anzuwendende Steuertarif bestimmen und somit die Steuerschuld ermitteln.
Steuersatz
Die Höhe der festzusetzenden Steuer bestimmt der jeweilige Steuersatz als Rechengröße auf die Steuerbemessungsgrundlage. Einige Steuern legen einen Steuersatz als festen Betrag fest, bei den meisten Steuerarten gilt jedoch ein Prozentwert. Dieser Wert, der sogenannte Steuertarif, kann proportional wie die Umsatzsteuer, progressiv wie die Einkommensteuer, regressiv oder ein Stufentarif wie die Erbschaftsteuer sein.
Arten von Bemessungsgrundlagen
Für die meisten Steuerarten ist die Bemessungsgrundlage das Ergebnis einer komplizierten Berechnung. Die Steuerbürger können viele unterschiedlichste Faktoren bei der Bildung der Steuerbemessungsgrundlage geltend machen. Bei der Einkommensteuer sind dies beispielsweise die Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und die persönlichen Steuerfreibeträge, welche sich vermindernd auswirken.
Es gibt auch unterschiedliche Arten von Bemessungsgrundlagen:
- Einige drücken direkt den Wert eines Steuertatbestandes aus, wie etwa das Nettoentgelt für die Umsatzsteuer oder das zu versteuernde Einkommen für die Einkommensteuer.
- Andere berufen sich auf rein zahlentechnische Werte, wie etwa Hubraum oder das Gewicht für die Kfz-Steuer oder Hektoliter Alkohol für die Branntweinsteuer.
- Volkswirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen beruhen auf den beiden dynamischen Größen Einkommen (Vermögenszuwachs) und Konsum (Güterverbrauch) sowie der statischen Bestandsgröße Vermögen (Kapital).
Diesem Grundmodell entsprechend erfolgt auch die Einteilung der Steuern:
- Verkehrssteuern auf die Teilnahme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer)
- Verbrauchsteuern auf den Konsum von Gütern (Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer)
- Besitzsteuern: Ertragsteuern auf Vermögenszuwachs (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie Substanzsteuern auf Besitz von Vermögensgegenständen (Grundsteuer)
Die wichtigsten Steuern für jede Volkswirtschaft sind Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer sowie die Zölle. Es bestehen gesonderte Bestimmungen für Zölle, Produktionsabgaben und Agrarabgaben, welche die Bundeszollverwaltung einhebt.