Durchführung der Besteuerung

Durchführung der Besteuerung

In Deutschland ist das Steuerrecht Teil des öffentlichen Rechts. Einige weitere Einzelgesetze betreffen das materielle Steuerrecht mit allen konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld. Die Abgabenordnung enthält die wichtigsten Regelungen des deutschen Steuerrechts. Diese betreffen Erhebung und Festsetzung von Steuern und Vorschriften des Steuerverfahrensrechts beziehungsweise die Durchführung der Besteuerung. Auch die Verfassung enthält Steuergesetze in Form des Finanzverfassungsrechts. Dieses regelt die Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit.

Drei Phasen der Besteuerung

Eine Steuer entsteht in allen Fällen, in denen ein Steuertatbestand verwirklicht ist. Die Voraussetzung für jede Besteuerung ist, dass eine rechtliche Entstehung der Steuer laut bestehender Steuergesetze vorliegt. Die verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Durchführung der Besteuerung stehen im vierten bis sechsten Teil der Abgabenordnung. Diese behördliche Aufgaben, hauptsächlich für die Finanzämter, sind aufgeteilt in drei Phasen:

  • Ermittlungsverfahren: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Festsetzungsverfahren: Festsetzung der Steuer
  • Erhebungsverfahren beziehungsweise Vollstreckungsverfahren

Ermittlungsverfahren

Die erste Phase der Besteuerung betrifft das Verwaltungsverfahren zur Sachaufklärung und der Feststellung des Steuerentstehungstatbestands. Üblicherweise hat dabei jeder Staatsbürger besondere Mitwirkungspflichten, was beispielsweise die Steuererklärungspflicht betrifft. Die Finanzbehörden haben wiederum die Rechte der Sachaufklärung und Feststellung, der Außenprüfung und Steuerfahndung. Das steuerliche Ermittlungsverfahren soll dazu dienen, die tatsächlichen Verhältnisse für einen Steuerentstehungstatbestand festzustellen, gegebenenfalls auch über eine Schätzung.

Festsetzungsverfahren

Nach dem Ermittlungsverfahren erfolgt die Festsetzung der Steuer, meist durch einen Steuerbescheid beziehungsweise durch Grundlagenbescheide.

Unter das Festsetzungsverfahren fallen

  • Steueranmeldungen des Steuerpflichtigen selbst: Umsatzsteuervoranmeldungen, Anmeldungen für Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer
  • amtliche Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (Steuerbescheid, Grundlagenbescheid).

Grundlagenbescheide dienen dazu, bei mehreren Beteiligten die jeweilige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und Festsetzung und Zerlegung von Steuermessbeträgen darzustellen.

Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren

Das Erhebungsverfahren verwirklicht die festgesetzten Ansprüche durch Zahlung der Steuer-Vorauszahlung, Entrichtung des Lohnsteuerabzugs oder durch Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen. Zu beachten sind auch Vorschriften zu Erlass, Verjährung, Verzinsung und zu etwaigen Säumniszuschlägen.

Eine nicht fristgerechte Zahlung kann zu einem Vollstreckungsverfahren führen. Dabei bedient sich die Verwaltung weiterer Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche aus Steuerschuld, wie etwa der Pfändung.