Steuerrecht in Deutschland

Steuerrecht in Deutschland

Das Steuerrecht in Deutschland ist Teil des öffentlichen Rechts, wobei die Abgabenordnung die wichtigsten Regelungen enthält. Diese betreffen das Verfahren zur Erhebung und Festsetzung von Steuern und die wesentlichen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts. Einige weitere Einzelgesetze betreffen das materielle Steuerrecht mit allen konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld. Das deutsche Steuerrecht kommt als Finanzverfassungsrecht auch in der Verfassung vor. Dieses regelt die Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit und deren Aufteilung auf Bund, Länder und Gemeinden.

Definition von Steuern

Die Abgabenordnung definiert Steuern als jene Geldleistungen, welche ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen all jenen auferlegt, welche das Gesetz als leistungspflichtig definiert. Eine Steuer stellt ebenfalls keinerlei konkrete finanzielle Gegenleistung für eine Leistung oder einen Dienst dar.

Unter das Steuerrecht in Deutschland fallen ebenfalls alle Rechtsnormen zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit. Nicht dazu gehören jedoch die Vorschriften im Grundgesetz und im Zerlegungsgesetz, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen. Allerdings fallen auch Zölle und Agrarabschöpfungen der Europäischen Union unter die Definition als Steuern.

Arten von Steuern

Die einzelnen Arten von Steuern lassen sich unterscheiden hinsichtlich einkommens- und vermögenswirksamer Steuern oder unter dem volkswirtschaftlichen Aspekt in Produktions- und Importabgaben. Weitere Unterscheidungsmöglichkeiten betreffen

  • Steuerträger: eine direkte Steuer betrifft den jeweiligen Steuerpflichtigen, eine indirekte Steuer kommt nicht direkt zum Tragen, sondern ein Dritter führt die Steuer für den Steuerpflichtigen ab
  • Steuergesetzgebungshoheit haben ausschließlich der Bund und die Bundesländer
  • Steuerertragshoheit: die Erträge können unterschiedlichen Ebenen zustehen, es gibt daher Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern
  • Steuergegenstand: das Steuerrecht in Deutschland betrifft den Besitz, den Ertrag, den Umsatz und den Verbrauch

Allgemeines und besonderes Steuerrecht

Eine Unterscheidung betrifft das allgemeine und das besondere Steuerrecht:

Unter das allgemeine Steuerrecht fallen bestimmte Rechtsgebiete als Zusammenfassung von Einzelsteuern, wie etwa Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Finanzgerichtsordnung oder Finanzverwaltungsgesetz.

Das besondere Steuerrecht setzt sich aus Einzelsteuergesetzen zusammen, wie etwa Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz. Darunter fällt beispielsweise die Kirchensteuer. Die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften sind in Deutschland berechtigt, eine Steuer zu erheben. Meist übernehmen jedoch die Finanzämter der Bundesländer die Einhebung

Steuerrecht Prinzipien
Das deutsche Grundgesetz bildet die Basis für die Prinzipien, auf welchen das Steuerrecht in Deutschland beruht. Diese sind

  • Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: alle Personen sollen je nach individueller ökonomischer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen
  • Sozialstaatsprinzip: Auch als Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat bekannt, besagt es, dass die Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz ein sozialer Bundesstaat ist und auch die Bundesländer an die Grundsätze des sozialen Rechtsstaates bindet
  • Gesetzmäßigkeit der Besteuerung: Steuereinhebungen müssen in Deutschland auf der Basis eines Gesetzes bestehen
  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung: deutsche Steuergesetze sind gleichmäßig angewendet und durchgesetzt, was alle Steuerpflichtigen vor der Finanzbehörde und den Finanzgerichten gleich behandelt
  • Nettoprinzip: in Deutschland dürfen grundsätzlich nur Nettoeinnahmen Gegenstand der Einkommenbesteuerung sein, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
  • Weiters ist die Besteuerung des Existenzminimums verboten.

Steuer Autonomie

Das Steuerrecht in Deutschland gilt als ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es regelt unter anderem das Verhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den Steuerpflichtigen nach den Rechtsformen des bürgerlichen Rechts. Zivilrecht und Steuerrecht sind nebengeordnete, gleichrangige Rechtsgebiete, welche denselben Sachverhalt unter unterschiedlichen Wertungsgesichtspunkten beurteilen. Das bedeutet, zivilrechtlich können einzelne Parteien zwar einen Sachverhalt vertraglich gestalten, nicht aber die laut geltender Steuergesetze bedingten steuerrechtlichen Folgen, wie etwa die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer bei einer Kaufabwicklung.

Finanzbehörden

Es gibt unterschiedliche Finanzbehörden auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Bei den Bundesfinanzbehörden ist das Bundesministerium der Finanzen die oberste Behörde.

Zu den Oberbehörden auf Bundesebene gehören beispielsweise

  • die Bundeswertpapierverwaltung,
  • die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
  • das Bundeszentralamt für Steuern
  • die Generalzolldirektion sowie die Hauptzollämter und
  • Zollfahndungsämter als örtliche Behörden

Auf Länderebene sind die Landesfinanzbehörden verantwortlich für länderspezifische Abgaben. Das jeweilige Landesfinanzministerium ist die jeweils zuständige oberste Behörde, auf mittlerer Ebene liegen die Oberfinanzdirektionen und als örtliche Behörden dienen die einzelnen Finanzämter.

Auf kommunaler Ebene regeln die Kommunalabgabengesetze und die einzelnen kommunalen Satzungen die jeweiligen kommunalen Abgaben.

In Fragen zum Steuerrecht in Deutschland obliegt die Rechtsprechung den Finanzgerichten der Länder als obere Landesgerichte und beim Bund dem Bundesfinanzhof mit Sitz in München. Steuerpflichtige können jedoch in einem Einspruchsverfahren den Steuerbescheid durch die Finanzbehörde selbst nochmals umfassend überprüfen lassen. Das bietet die Möglichkeit, eventuelle Fehler in einem kostenfreien und zügigen Verfahren korrigieren zu lassen.