Steuerrecht in der Schweiz

Steuerrecht in der Schweiz

Das Steuerrecht in der Schweiz entspricht dem deutschen Recht dahingehend, dass es alle geltenden Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung enthält. Jedoch gibt es Unterschiede zu Deutschland: Das schweizerische Steuerrecht enthält keine einheitlichen direkte Steuerregeln für das ganze Staatsgebiet. Durch die föderalistische Staatsstruktur haben die einzelnen Kantone die Steuerhoheit und der Eidgenossenschaft stehen nur einige Bundessteuern zu. Die Kantone und Gemeinden haben ebenfalls unterschiedliche Steuersätze und berechnen auch das steuerbare Einkommen unterschiedlich. Das bedeutet, es hängt stark vom Wohnort ab, wie hoch beispielsweise die Einkommensteuer für natürliche Personen ausfällt.

Besteuerungsgrundsätze
Die Schweizer Bundesverfassung hält folgende Grundsätze für das Steuerrecht in der Schweiz fest, welche für Bund, Kantone und Gemeinden gelten:

  • Legalitätsprinzip: ein formelles Gesetz für Gegenstand einer Steuer, Kreis der Steuerpflichtigen und die Steuerbemessung ist notwendig
  • Allgemeinheit der Besteuerung, Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Verbot interkantonaler Doppelbesteuerung

Überdies gelten die allgemeinen Grundrechte wie statuierte Eigentumsgarantie und statuierte Wirtschaftsfreiheit.

Dem Bund ist es zugunsten der Kantone untersagt, andere als die eigens in der Bundesverfassung statuierten Steuern zu erheben. Beispielsweise kann der Bund nur bis 2035 die direkte Bundessteuer auf Einkommen und der Mehrwertsteuer zur Finanzierung seiner Aufgaben nutzen. Die Verlängerung dieser Frist verlangt eine Verfassungsänderung, die Volk und Kantone mehrheitlich genehmigen müssen.

Arten von Steuern

Bundessteuern

In der Eidgenossenschaft fallen unter Bundessteuern folgende direkte Steuern:

  • Einkommenssteuer bei natürlichen Personen
  • Gewinnsteuer bei juristischen Personen
  • Verrechnungssteuer als Sicherungs- und Kapitalertragsteuer
    Spielbankenabgabe
  • Militärpflichtersatz als Ausgleichsleistung für die nicht erfüllte Wehrpflicht (gesetzlich gesehen eigentlich eine Abgabe)

Indirekte Bundessteuern sind Mehrwertsteuer, Stempelabgaben, Tabaksteuer, Steuer auf Bier und Spirituosen (Gebrannte Wasser), Mineralölsteuer, Automobilsteuer und Zölle.

Kantonsteuern

An Kantonsteuern fallen hauptsächlich direkte Steuern an, nur wenige der 26 Kantone erheben noch die indirekte Billettsteuer. Die direkten Steuern sind

  • Einkommensteuer und Vermögensteuer bei natürlichen Personen
  • Gewinnsteuer und Kapitalsteuer bei juristischen Personen
  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Liegenschaftssteuer (nicht in allen Kantonen)
  • Handänderungssteuer (ähnelt der Grunderwerbsteuer)
  • Grundstücksgewinnsteuer für die Differenz zwischen Anlagekosten und Verkaufspreis einer Liegenschaft
  • Motorfahrzeugsteuer

Gemeindesteuern

Die Besteuerung in den rund 2500 Gemeinden der Schweiz ist ähnlich. Oft ist es dieselbe Behörde, welche das Veranlagungsverfahren für kantonale und kommunale Steuern durchführt. Es gibt nur noch die Hundesteuer und in wenigen Kantonen die Billettsteuer als indirekte Steuern auf Kommunalebene. Die direkten Gemeindesteuern kommen meist als pauschaler Steuerfuß vor für:

  • Einkommen- und Vermögensteuer (natürliche Personen)
  • Gewinn- und Kapitalsteuer (juristische Personen)
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (nicht in allen Kantonen)
  • Liegenschaftsteuer (nicht in allen Kantonen)
  • Handänderungssteuer
  • Grundstücksgewinnsteuer
  • Lotteriesteuer

Steuerharmonisierung

Das Steuerharmonisierungsgesetz hat das Ziel, das formelle Steuerrecht in der Schweiz für die 26 Kantone und rund 2500 Gemeinden einheitlicher zu machen. Die Steuerharmonisierung betrifft jedoch nicht die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge.