Grundsätze der Besteuerung

Grundsätze der Besteuerung

Das moderne Steuersystem hat seine Wurzeln in bestimmten Grundanforderungen, welche Adam Smith bereits im Jahre 1776 formulierte. Smith verlangte für die Gestaltung der Steuern vier Grundanforderungen: Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität. Diese Grundsätze der Besteuerung lassen sich weiterhin im aktuellen deutschen Steuersystem feststellen, jedoch in etwas abgewandelter Form. Da keine einzelne Steuer all diese Anforderungen erfüllt, gibt es in Deutschland und in den meisten Nationen ein Vielsteuersystem mit unterschiedlichen Steuergruppen. Diese unterscheiden sich nach der volkswirtschaftlichen Einordnung, der Steuerart, dem Steuergegenstand und der Verwaltungs- und Ertragshoheit.

Steuergerechtigkeit

Was die Grundsätze der Besteuerung betrifft, ist die Gerechtigkeit der Besteuerung wohl der wichtigste. Diese setzt voraus, dass der Staat beim Eigentum und Vermögen der Bürger Besteuerungsgleichheit walten lässt. Das bedeutet, dass die Besteuerung unter Gesetzesvorbehalt nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein muss.

Gleichmäßigkeit

Zur Steuergerechtigkeit zählt auch Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, was sich auch aus den Grundrechten ergibt. Gemeint ist die gleichmäßige Anwendung des geltenden Rechts auf alle steuerlich relevanten Sachverhalte bei allen Betroffenen.

Steuervoraussetzung

Zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung betrifft nicht nur materielles und formelles Steuerrecht, sondern auch eine gleichmäßige und willkürfreie Anwendung. Die Finanzbehörden und die Gerichte sind an Richtlinien zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung gebunden.

Willkürverbot

Der Gleichheitssatz bedingt auch das Willkürverbot, jedoch muss der Gesetzgeber nicht jeden Einzelfall individuell behandeln. Dies bezieht sich auf eine allgemeine Fassung der Steuergesetze und nur wenn diese Typisierung im Einzelfall zu besonderen Härten führt, kommen Billigkeitsmaßnahmen zur Anwendung.

Rückwirkungsverbot

Ebenso wie andere Gesetze gibt es auch für Steuergesetze keine rückwirkende Anwendung. Zu unterscheiden ist jedoch die Echte Rückwirkung von der unechten Rückwirkung, welche bei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch schwebenden Verfahren zur Anwendung kommt.

Ergiebigkeit

Die Grundsätze der Besteuerung beinhalten auch effektive und ergiebige Einnahmeerzielung, daher sollte der Verwaltungsaufwand nicht zu hoch sein. In Deutschland wurden daher einige sogenannte Bagatellsteuern wie Zündwarensteuer oder Leuchtmittelsteuer abgeschafft. Die Besteuerung sollte auch flexibel auf Konjunkturänderungen reagieren können, wie etwa Steuern auf Einkommen. Realsteuern auf Vermögen sind jedoch konjunkturunabhängig.

Unmerklichkeit

Mit der Unmerklichkeit der Besteuerung ist gemeint, dass die Steuerbelastung und auch die Steuererhebung für die Bürger vereinfacht gehalten und möglichst unbemerkt ist. Das sind vor allem die indirekten Steuern auf Konsumprodukte, die für den Verbraucher im Endpreis enthalten sind. So treten für die Bürger selbst keine Probleme mit der Erhebung und Verwaltung der Steuer auf.

Praktikabilität

Die Praktikabilität der Besteuerung bedeutet, dass das Steuerrecht und dessen Vorschriften nicht unnötig kompliziert und verklausuliert sein sollten. Transparenz, Bestimmtheit und Einfachheit der Steuergesetze macht es möglich, dass die Gesetzgebung nicht nur für Experten durchschaubar ist.