Historische Entwicklung der Steuern

Historische Entwicklung der Steuern

Die Tatsache, dass Bürger eines Staates ihren Anteil an Abgaben entrichten müssen, ist keineswegs neu. Die historische Entwicklung der Steuern beginnt bereits in der Antike. Auch das Wort „Steuer“ an sich ist historisch und stammt vom Althochdeutschen stiura ab. Dieser Ausdruck bedeutet so viel wie Stütze, Beihilfe oder Hilfe. Es gibt auch ein Steuermuseum im Brühl, Rheinland, welches über die geschichtliche Entwicklung des Steuerwesens informiert.

Steuern im Altertum

Die frühesten Steuern der Geschichte sind unter den Bezeichnungen Tribut, Zoll oder Zehnt bekannt. Die historische Entwicklung der Steuern zeigt auch die Kreativität von Staaten und Gesetzgeber bei der Einführung neuer Abgaben. Die frühesten Belege finden sich um 3000 vor Christus, es gab eine Erntesteuer in Ägypten beziehungsweise für Viehhaltung und Fischfang in den Städten von Mesopotamien. Andere antike Großreiche wie Assyrien und Persien hoben Tribute bei unterworfenen Völkern ein und verzichteten auf Besteuerung der eigenen Bevölkerung. Griechische Stadtstaaten setzten auf indirekte Steuern wie etwa Zölle oder Besteuerung aller Zuwanderer.

Zensus und Tribute

Die Römer setzten ebenfalls auf tributpflichtige Provinzen und Reiche und hoben nur beispielsweise zur Finanzierung eines Krieges eine Abgabe ein. Dafür waren Beamte (censores) zuständig, welche auch die Steuererklärungen der Bürger überprüften. Die indirekten Steuern kamen über Pacht, Zölle, Wege- und Nutzungsgelder herein. Römische Provinzen mussten direkten Steuern (Grund- und Kopfsteuer) entrichten, als Basis dazu dienten Volkszählungen. Die berühmteste derartige Steuerschätzung ist in der Bibel zur Zeit von Jesu Geburt überliefert.

Die Germanen kannten in vorrömischer Zeit nur eine freiwillige Ehrenabgabe an Fürsten, später setzte sich das Modell der Römer durch.

Fiskus

Der Niedergang des römischen Reiches und steigende Staatsausgaben bei geringeren Steuereinnahmen führte schließlich zu den ersten geschichtlich verbürgten Steuerkuriositäten. Mit dem berühmt gewordenen Spruch „Pecunia non olet“ – „Geld stinkt nicht“ verteidigte Kaiser Vespasian seine neue Steuer auf öffentliche Bedürfnisanstalten. Ein weiterer steuerrechtlicher Begriff der Römer blieb bis heute erhalten: „Fiscus“ bezeichnete das kaiserliche Sondervermögen.

Mittelalter und Neuzeit

Im Mittelalter spielten Steuern als Einnahmequelle für europäische Herrscher zunächst keine tragende Rolle, denn es fehlte auch der nötige Verwaltungsapparat. Einnahmen für die Krone stammten meist aus dem Verkauf von Rechten und Regalien, wie Markt- und Stadtrechte sowie Jagd-, Fischerei- und Salzrechte. Bei vielen Steuern mussten erst die Stände ihre Zustimmung erteilen. Weitere Einnahmequellen stellten Land- und Forstwirtschaft und Monopole für Gewürze dar. Die Kirche hingegen hob bis ins 19. Jahrhundert ihre eigene Kirchensteuer in Form des Zehnten ein.

Das Recht der Herrscher

Ein wichtiger Schritt für die historische Entwicklung der Steuern war die Legitimierung des Rechts eines Herrschers auf Steuereinhebung. Im Hochmittelalter war dies eine Besitzsteuer auf Grund und Boden und andere Vermögensgegenstände wie Vieh und Vorräte. Die Kopfsteuer in England forderte ohne Rücksichtnahme auf Besitz- und Eigentumsverhältnisse von allen Betroffenen den gleichen Betrag ein. Da es im Mittelalter an Überwachung der Steuererhebung mangelte, kam es oft zu sogenannten Repartitionssteuern. Hier musste eine Region oder Gemeinde einen pauschalen Steuerbetrag entrichten, den sie nach eigenem Ermessen auf die Bewohner umlegte. Viele Regionen hatten ihre eigenen Bezeichnungen für Steuern, wie etwa Bede, Schatzung oder Contribution.

In frühstaatlichen Zeiten erfolgten Steuererhebungen in größeren Abständen und unregelmäßig, oft waren die Sätze auch relativ hoch. Ab dem 16. Jahrhundert setzten sich regelmäßige Steuern durch, oftmals auf ausbeuterische Weise wie in Zeiten des Absolutismus in Frankreich. Größerer Beliebtheit als verlässliche Einnahmequellen erfreuten sich indirekte Steuern, wie Zölle (Brückenzoll, Straßenzoll und Torzoll in Städten) und Akzisen auf Getränke wie Bier und Wein, auf Salz oder auf Lotterien. Andere Steuern wiesen auf ihren Zweck hin, wie etwa der Türkenpfennig als Wehrgeld während der Türkenkriege.

Vier Grundsätze

Dank Adam Smith und seiner vier Grundsätze aus 1776 gab es endlich eine Grundlage für die Erhebung von Steuern, die nach wie vor Gültigkeit als Säulen in der Finanzpolitik haben.

  • Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Steuern für die Bürger sollen im Verhältnis zu den jeweiligen Fähigkeiten und den Einkommensverhältnissen stehen
  • Bestimmtheit der Steuergesetze: Deutliche Regelung für jedermann, was den Zahlungstermin, die Zahlungsart und den zu zahlenden Steuerbetrag betrifft
  • Bequemlichkeit der Besteuerung: Erhebung der Steuer zur Zeit und in der Weise, die dem Bürger am bequemsten ist
  • Wohlfeilheit der Steuererhebung: Die Kosten der Steuererhebung sollen möglichst gering sein

Steuergesetze

Das Prinzip der Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung wurde bei der französischen Revolution als Menschenrecht verkündet. In England kam es im ersten Staat der Welt gegen Ende des 18. Jahrhunderts zur Einführung der Einkommensteuer. Wenig später entwickelten auch die souveränen deutschen Einzelstaaten ihre Steuergesetze. Im Süden dominierte die Form der Objektbesteuerung als Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, anderswo war die Personalsteuer häufiger. Langsam bildete sich in Deutschland der moderne Steuerstaat heran. Jedoch zeigt die historische Entwicklung der Steuern, dass jedes nationale System seine eigenen Besonderheiten hat und das Steuersystem ständigen Änderungen unterworfen ist.

Historische Steuerproblematik

Die historische Entwicklung der Steuern zeigt die nach wie vor bestehende Problematik der Doppel- und Mehrfachbesteuerung. Auch in der Vergangenheit forderten mehrere unterschiedliche Institutionen Steuern von der Bevölkerung: Kaiser oder König, der Landesfürst, die Gemeinde oder Stadt und die Kirche. Zusätzlich dazu kamen Nutzgelder für eine staatliche Leistung sowie Abgaben oder Frondienste für Grundherren. Auch heute können sich viele Steuern und Abgaben der Institutionen überschneiden.