Das Bundesministerium der Finanzen sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik. Es bündelt die finanziellen Belange der Regierung und erarbeitet Strategien und Konzepte zu finanzpolitischen und volkswirtschaftlichen Grundsatzfragen. Das Ministerium schafft den Rahmen für stabile Finanzmärkte auf nationaler und internationaler Ebene. Neben der Gestaltung der deutschen Europapolitik spielt es eine Schlüsselrolle bei der europäischen Finanzpolitik. Daher hat der Bundesminister der Finanzen eine zentrale Rolle innerhalb der Regierung und ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entscheidungen. Neben dem Justiz- und dem Verteidigungsministerium gehört das Finanzministerium auch zu den drei Bundesministerien, die im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt sind. Der Hauptsitz oder der erste Dienstsitz des Ministeriums befindet sich in Berlin, der zweite Dienstsitz in Bonn.
Zuständigkeit
Die oberste Bundesbehörde der deutschen Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen, unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat. Das Ministerium sichert solide Staatsfinanzen durch die Haushalts- und Steuerpolitik des Finanzressorts. Viele weitere Behörden und Dienststellen sind ihm hinsichtlich Rechts- und Fachaufsicht untergeordnet:
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
- die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
- das Bundeszentralamt für Steuern
- das Informationstechnikzentrum Bund
- die Generalzolldirektion
Die Bundeszollverwaltung als untergeordnete Körperschaft des öffentlichen Rechts geht gemeinsam mit dem Ministerium gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Das Ministerium ist ferner zuständig für die Privatisierung von Bundesvermögen, für die Regelung der Kriegsfolgelasten und ist Herausgeber der Briefmarken mit dem Aufdruck „Deutschland“.
Aufgabenbereiche
Die wesentlichen Aufgaben des Finanzministeriums betreffen die Staatsfinanzen und die Europäische Finanzpolitik sowie die regelmäßige Erstellung und Veröffentlichung des Tragfähigkeitsberichts. Die Aufgabenbereiche lassen sich grob einteilen in öffentliche Finanzen, Steuern, Finanzmarkt in Europa und international, Bundesvermögen und Zoll.
Öffentliche Finanzen
Das Bundesfinanzministerium erstellt jährlich den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt des kommenden Jahres und den Finanzplan für die jeweils folgenden drei Jahre. Basis dafür sind die erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Bundes.
Steuerpolitik
Die wichtigste Einnahmequelle des Staates für den Staatshaushalt sind die Steuern, um die Ausgaben für das Gemeinwohl zu finanzieren. In Deutschland gibt es rund 40 unterschiedliche Steuerarten, teils als indirekte Steuern, die im Preis für eine Ware oder Dienstleistung enthalten sind. Die direkten Steuern werden direkt bei den einzelnen Steuerzahlern erhoben.
Europapolitik
Europas gemeinsamer Markt erfordert eine finanz- und wirtschaftspolitische Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. Die Europaabteilung des Finanzministeriums erarbeitet und koordiniert die deutschen Positionen zu Finanzfragen der EU.
Internationaler Finanzmarkt
Ein solides Finanzsystem ist die Basis für Wirtschaftswachstum und Stabilität und für betreffende Gesetze, deren Aufsicht und Regulierung ist das Bundesministerium der Finanzen verantwortlich. Das gilt nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch in Europa und weltweit.
Bundesvermögen
Das Finanzministerium verwaltet das Bundesvermögen sowie das Münz- und Briefmarkenwesen und pflegt die föderalen Finanzbeziehungen.
Zoll
Die Zollverwaltung ist dem Finanzministerium unterstellt und arbeitet mit modernster Verfahrens- und Logistiktechnik. Sie ist für die Zollkontrollen an Flughäfen und Grenzen sowie die Zollabfertigung von Waren bei der Einfuhr oder der Ausfuhr zuständig. Gleichzeitig sorgt das Zollpersonal für Sicherheit, gerechte Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb, zum Beispiel durch Bekämpfung von Schwarzarbeit, Produktpiraterie und Schmuggel von Rauschgift, Zigaretten und Bargeld.