Negativzinsen

Negativzinsen auch Strafzinsen genannt

Als Negativzinsen bezeichnet man im Finanzwesen jene Zinsen, die ein Gläubiger oder Kreditgeber an den Schuldner oder Kreditnehmer entrichtet. Ein Negativzins legt einem Gläubiger gewissermaßen einen ökonomischen „Strafzins“ auf, anstelle für das Kreditrisiko und die Kapitalüberlassung zu entschädigen. Anwendung finden Negativzinsen bei Fremdwährungen, um Aufwertungen zu verhindern. Neuerdings üblich sind negative Zinsen bei Bankguthaben, für welche die Anleger Zinsen an das Bankinstitut entrichten, anstelle für eine Geldanlage Zinsen zu erhalten. In Deutschland verlangen seit Januar 2020 fast 200 Banken von ihren Kunden Negativzinsen. Immer öfter sind die Privatkunden ebenfalls davon betroffen und das auch bei kleinen Spareinlagen. Häufig verstecken die Geldinstitute derartige Negativzinsen unter der Bezeichnung „Verwahrentgelt“.

Negativzinsen und Negativrenditen

Auch beim Negativzins gibt es die Unterscheidungen zwischen Nominalzins (unter 0 Prozent sind es negative Zinsen), Rendite (Wertpapierkurse) und Realzins. Eine Negativrendite entsteht, wenn der Kurs eines Wertpapiers so weit über pari liegt, dass er den Nominalzins übersteigt. Negative Realzinsen entstehen durch eine Rendite unterhalb der Inflationsrate. Das bedeutet, auch bei einer positiven Rendite sinkt die Kaufkraft des angelegten Kapitals. Der Anreiz für eine Anleihe, einen Kredit oder für den Guthabenzins entfällt, sondern bedeutet durch den Negativzins effektiv eine Wertminderung. Denn dieser Zinsaufwand schmälert den Gewinn des Gläubigers. Jedoch lassen sich Geldanlagen auch nicht durch Negativzinsen verhindert.

Negativzinsen und die Folgen

Gibt es negative Zinsen, versuchen die Anleger meist eine Umschichtung der Geldanlagen in inflationsgeschützte Anlagen oder Sachanlagen wie Aktien, Immobilien, Rohstoffe oder Gold. Ein Negativzins senkt auch die Gewinne der Kreditinstitute, welche diesen wiederum an ihre Kunden überwälzen. Rechtlich besteht eine Lücke dahingehend, dass noch immer nicht geklärt ist, ob es sich bei einem Negativzins überhaupt um Zinsen im Rechtssinn handelt. Jedoch sind Negativzinsen zumindest auf einem kostenpflichtigen Girokonto nicht zulässig.

Negativzins und Strafzins

Obwohl ein Negativzins in der Umgangssprache als Strafzins gilt, hat das eine wenig mit dem anderen zu tun. Negativzinsen haben keinen Rechtsgrund, wohingegen der Strafzins eine Vertragsstrafe darstellt. Ein Strafzins ist eine vertraglich festgelegte Sanktion gegen Vertragsverstöße und kommt meist als Verzugszins oder Vorschusszins vor.