Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersteht dem Bundesministerium der Finanzen. Sie ist im öffentlichen Interesse tätig als eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes. Als Finanzmarktaufsichtsbehörde kontrolliert sie im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens der Bundesrepublik. Das Ziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Jedoch erfolgt die Aufsicht über bedeutende Großbanken seit 2014 über die Europäische Zentralbank als einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus der europäischen Bankenunion.
Organisation
Die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelt ihren Aufbau und ihre Organisation, alle Rechte und Pflichten und ist auch die Richtschnur für ihr Handeln. Weitere Regelungen betreffen die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsorgans der Aufsichtsbehörde, des Verwaltungsrates und Einzelheiten zum Haushaltsplan. Das generelle Leitbild der Bundesanstalt ist es, auf nationaler wie auf internationaler Ebene Risiken für das deutsche Finanzsystem zu begrenzen und dafür zu sorgen, dass der Finanzplatz Deutschland funktionsfähig und integer bleibt.
Statistik
Diese Bundesanstalt beschäftigt rund 2.700 Personen und ihre Dienstsitze befinden sich in Frankfurt am Main und Bonn. Unter die Beaufsichtigung fallen zahlreiche Kreditinstitute und auch Versicherungen. Anfang 2020 waren dies 1.555 Banken, 1.189 Finanzinstitute, 51 Zahlungs- und acht E-Geldinstitute sowie 94 deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Weiters 551 Versicherer, 33 Pensionsfonds, 547 Kapitalverwaltungsgesellschaften und rund 6.900 inländische Fonds.
Arbeitsbereiche
Die Hauptaufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Auf diese Weise soll sie das Vertrauen von Bankkunden, Versicherte und Anleger in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften aufrechterhalten. Sie achtet auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten und trägt so dazu bei, die Gemeinschaft der Verbraucher schützen. Dazu gehört es beispielsweise, den Gefahren für anvertraute Vermögenswerte entgegenzuwirken und faire, transparente Verhältnisse an den Märkten zu gewährleisten.
Geldwäsche und Terrorismus
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll ebenfalls verhindern, dass das Finanzsystem zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. Die beaufsichtigten Unternehmen unterliegen strengen Kontrollen, ob sie auch die geltenden Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte dürfen in Deutschland nicht ohne staatliche Erlaubnis ablaufen. Die Bundesanstalt überwacht dieses Verbot und hat dazu weitreichende Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt zu schaffen und in internationalen Gremien an weltweite Aufsichtsstandards mitzuarbeiten.
Weitere Aufgaben
- Kontenaufsicht: Zur Wahrung der Integrität und Stabilität des Finanzsystems darf die Bundesanstalt jederzeit auf Kundendaten zugreifen.
- Bankenaufsicht: Gemäß Kreditwesengesetz darf die Bundesanstalt alle entsprechenden Daten der Bankprüfung in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank auswerten, beurteilen und gegebenenfalls Sonderprüfungen anordnen. Sanktionen reichen von schriftlichen Abmahnungen über Bußgelder bis zum Entzug der Banklizenz.
- Bankenabwicklung und weitreichende Eingriffsbefugnisse im Falle der Bestandsgefährdung eines Instituts
- Versicherungsaufsicht auf der Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Dazu gehört die Überwachung der Bedeckung der Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherungsnehmern, um die Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Verträge zu gewährleisten. Bei Lebensversicherungen zählt dazu außerdem die Überwachung der Deckungsrückstellung.
- Wertpapieraufsicht: Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz, etwa durch die Unterbindung von Insiderhandel. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ausdrücklich das Recht zur Übermittlung personenbezogener Daten von Verdächtigen und möglichen Zeugen zum Zwecke der zur Strafverfolgung. Überwacht werden auch die Veröffentlichungspflichten von bedeutenden Stimmrechtsanteilen sowie Übernahmen von börsennotierten Unternehmen nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz.
- Rechts- und Fachaufsicht nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz über diverse Entschädigungseinrichtungen (Wertpapierhandelsunternehmen, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, deutscher Banken)
- Verbraucherbeschwerden: Jede Privatperson hat das Recht, sich über die von der Bundesanstalt beaufsichtigten Unternehmen kostenfrei zu beschweren, entweder schriftlich oder online.
- Unternehmensdatenbank: Diese Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist öffentlich einsehbar und enthält alle Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer und Pensionsfonds, die eine schriftliche Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten.
Rolle bei der Strafverfolgung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, als Strafverfolgungsbehörde zu agieren, wenn sich im Aufsichtsprozess entsprechende Verdachtsmomente ergeben. Diese betreffen beispielsweise Insiderdelikte, Marktmanipulationen, Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte, Kapitalanlagebetrug oder Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften. Ein derartiger Verdacht einer Straftat ist unbedingt den Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise der Bundesaufsicht zu melden. Diese darf bestimmte Untersuchungen nur dann vornehmen, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht und ist verpflichtet, Ermittlungsergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.