Die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist die unabhängige Zentralbank Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Sie ist Teil des Eurosystems und gemeinsam mit den anderen nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank für die Euro Währung verantwortlich. Zugleich gilt sie als eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts und gehört somit zur öffentlichen Verwaltung. Das bedeutet, dass die Zentrale der Bank laut Bundesbankgesetz ebenfalls die Stellung einer Obersten Bundesbehörde einnimmt. Da die Bundesbank keine privatrechtlichen Eigentümer hat, führt sie laut Gesetz ihre Gewinne an den Bund als Eigentümer ab.

Organisation und Dienstleistung

Die Deutsche Bundesbank unterhält in den Bundesländern neun Hauptverwaltungen, die ehemaligen Landeszentralbanken, und 38 Filialen. Als Bank des Staates führt sie kostenlose Konten für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten, Sozialversicherungsträger, für karitative Einrichtungen sowie für ihre eigenen Mitarbeiter. Diese Funktion für normale Bankdienstleistungen bezeichnet man als Fiskalagent.

Die Leitung der Bundesbank obliegt einem Vorstand mit sechs Mitgliedern, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Diese werden vorgeschlagen von der Bundesregierung und vom Bundesrat und ernannt vom Bundespräsidenten. Der Vorstand und somit die Bundesbank ist unabhängig von Weisungen Dritter oder auch von Weisungen der Bundesregierung.

Die Amtszeit des Vorstands dauert in der Regel acht Jahre, mindestens aber fünf Jahre.

Aufgaben der Bundesbank

Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank im nationalen und internationalen Rahmen sind vielfältig. Das vorrangige Ziel ist es jedoch, die Preisstabilität im Euro-Raum zu gewährleisten. Weitere Wichtige Betätigungsfelder sind Bankenaufsicht und die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland.

Geldpolitik

Als Zentralbank unterstützt die Bundesbank den netzübergreifenden Zahlungsverkehr zwischen inländischen und ausländischen Geschäftsbanken, wickelt die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und die Prüfung und Verwaltung der Sicherheiten ab. Durch geldpolitische Maßnahmen wie etwa über den Leitzins nimmt das Eurosystem indirekt Einfluss auf die allgemeine Preisentwicklung. Leitzinsen sind jene Kosten, welche Geschäftsbanken für Bargeld und Kredite beim Eurosystem aufwenden müssen. Daher beeinflusst der Leitzins sowohl die zu bezahlenden Zinssätze für die Geschäftsbanken als auch die Kreditzinsen für private Haushalte und Unternehmen. Die Höhe von Kreditzinsen wirkt sich wiederum weitgehend auf Kauf- und Investitionsentscheidungen und daher auch auf die Preisentwicklung aus. Hierfür sind gründliche Analysen, eine langfristige Orientierung und Neutralität gegenüber Einzelinteressen unabdingbar.

Finanz- und Währungssystem

Die Deutsche Bundesbank leistet Beiträge zum Internationalen Währungsfonds (IWF) in Form von Quoteneinzahlungen sowie bilateralen und multilateralen Kreditmitteln. Sie übernimmt also die finanziellen Rechte und Pflichten der IWF-Mitgliedschaft Deutschlands und trägt dazu bei, die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu sichern. Weiters arbeitet sie in allen wesentlichen nationalen, europäischen und internationalen Institutionen und Gremien im Dienste eines stabilen Finanzsystems und Währungssystems mit. Zu diesem Thema veröffentlicht die Bundesbank jedes Jahr einen Finanzstabilitätsbericht mit aktuellen Einschätzungen und Risikoanalysen. Die statistischen Daten zum Währungs- und Finanzsystem wie auch zur Außenwirtschaft der Bundesbank sind auch für Forschungszwecke wichtig.

Bankenaufsicht

Die Bundesbank wirkt an der Bankenaufsicht mit durch die laufenden Überwachung der deutschlandweit rund 1.800 Kredit- und 1.400 Finanzdienstleistungsinstitute. Dazu kommen rund 60 Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. Diese Überprüfung betrifft vorwiegend die Solvenz und Liquidität der Banken und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Deutsche Bundesbank wertet die Jahresabschlussberichte der Institute aus und liefert die statistischen Daten zur wirtschaftlichen Lage der Kreditinstitute. Sie hat auch die Möglichkeit, vor Ort zu prüfen und so Einblicke in den Geschäftsbetrieb der Institute, insbesondere in deren Risikosteuerung, zu gewinnen.

Bargeld

In Deutschland ist Bargeld nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel, besonders bei kleinen Beträgen. Als Notenbank ist die Bundesbank für die Ausgabe von Bargeld zuständig und hat in Deutschland auch das alleinige Recht zur Banknotenausgabe. Die Aufträge zur Banknotenerzeugung vergibt sie unter strengen Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften an Spezialdruckereien und sichert auch Umlauffähigkeit des Bargeldes. Das bedeutet die Überprüfung des von Banken und Wertdienstleistern eingezahlten Bargelds sowie die Sicherstellung von Falschgeld zur Übergabe an die Polizei. Zu den Aufgaben gehören auch der Tausch der noch im Verkehr befindliche DM-Bestände ohne Frist um und der Ersatz von zerstörten Banknoten. Darüber hinaus informiert die Bundesbank über die Bargeldsicherheitsmerkmale und wöchentlich über die im Umlauf befindliche Bargeldmenge.

Unbarer Zahlungsverkehr

Die Deutsche Bundesbank sorgt dafür, dass der Zahlungsverkehr über Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen im Inland und mit dem Ausland reibungslos funktioniert. Dazu gehört die Arbeit an einer stärkeren Standardisierung des Zahlungsverkehrs sowie dessen Überwachung. Sie übernimmt im Auftrag öffentlicher Verwaltungen die Eröffnung von Akkreditiven zu Gunsten eines Begünstigten im Ausland und die Stellung von Bankgarantien im Ausland. Im Inland versieht die Bundesbank von Kontoinhabern ausgestellte Bundesbankschecks auf Antrag mit einem Bestätigungsvermerk (bestätigte Bundesbankschecks). Das verpflichtet sie zur Einlösung des Schecks innerhalb von acht Tagen, sofern Geschäftsbanken und Sparkassen ihren Kunden einen solchen Service anbieten.

Währungsreserven

Zum Aufgabenbereich der Bundesbank zählt auch die Verwaltung der Währungsreserven. Diese beinhalten sämtliche Vermögen der Bundesbank abseits von Euronoten, wie etwa Goldreserven, Sorten, Wertpapiere in ausländischer Währung und Guthaben in ausländischer Währung bei Banken. Diese Währungsreserven stellen einen Gegenwert zur eigenen Währung dar, dienen zur Wertanlage und zur Intervention bei starken Schwankungen des Wechselkurses. Die Goldreserven der Deutschen Bundesbank sind die zweitgrößten nach den Goldreserven der US-Notenbank.