Genossenschaftsbank

Genossenschaftsbank

Der deutsche Bankenmarkt ist ein Drei-Säulen-Modell, zusammengesetzt aus öffentlich-rechtlichen Banken, genossenschaftlichen Instituten und privaten Banken. Deutsche Privatbanken lassen sich einteilen in Großbanken, Regionalbanken, von Privatbankiers geführte Privatbanken und Auslandsbanken. Bei öffentlichen Banken wie Landes- und Förderbanken können Bund und Länder als Gesellschafter auftreten und bei Sparkassen die Gemeinden. Eine Genossenschaftsbank ist eng mit einer Genossenschaft und deren Mitgliedern verbunden. Die Rechtsform von Genossenschaftsbanken kann die einer Genossenschaft oder einer Aktiengesellschaft sein. Die deutsche genossenschaftliche Bankengruppe arbeitet mit der Internationalen Volksbankenvereinigung (CIBP) in Brüssel zusammen.

Rechtsform und Satzung

Jene deutschen Kreditinstitute, welche laut ihrer Definition eine Genossenschaftsbank darstellen, sind satzungsmäßig ihren Mitgliedern verpflichtet. Das oberste Ziel ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder und die Interessen der Mitglieder rangieren vor der Gewinnmaximierung. Auf regionaler Ebene halten deren Mitglieder die Anteile der Genossenschaftsbanken, welche ihrerseits viele Anteile der DZ Bank halten. Die DZ erbringt zentrale Servicefunktionen und ist national und begrenzt international als Geschäftsbank aktiv.

Die Stärke der Genossenschaftsbanken in Deutschland liegt vor allem in ihrer flächendeckenden Struktur. Sie gingen auch niemals in die Insolvenz dank ihrer besonderen Sicherungseinrichtung. Als Institutsschutz bilden alle deutschen Genossenschaftsbanken ein Sicherheitsnetz, in welchem jeder für jeden einsteht. Zusammengeschlossen sind sie im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) beziehungsweise in Regional- und Spartenverbänden (Sparda- und PSD-Banken). Diese Verbände sorgen für die Betreuung und Unterstützung der jeweiligen regionalen Bank, zum Beispiel durch Beratungstöchter oder Bildungsangebote, und stellen die Prüfung gemäß Kreditwesengesetz sicher.

Genossenschaftsbanken in Deutschland haben meist selbst die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Deren Basis, die genossenschaftliche Idee „Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“, ist über 170 Jahre alt.

Genossenschaftliche Idee

Mitte des 19. Jahrhunderts formulierten Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung als die Grundsätze der Genossenschaftsbanken. Dies sollte auch den kleinen Leuten und Geringverdienern Kapitalansammlung und Kreditgewährung ermöglichen. Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch gründeten unabhängig voneinander die ersten deutschen Darlehnsvereine: In Städten waren dies vorwiegend Volksbanken, in ländlichen Gebieten vorwiegend Raiffeisenbanken.

Arten von Genossenschaftsbanken

In Deutschland gibt es 915 Genossenschaftsbanken mit etwa 18,5 Millionen Mitgliedern und über 10.000 Zweigstellen. Auf Basis der ursprünglichen Genossenschaftsidee tragen noch heute die meisten Genossenschaftsbanken den Namen Volksbank („Voba“), Raiffeisenbank („Raiba“), Raiffeisenkasse („Raika“) oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank beziehungsweise RV-Bank). Laut Kreditwesengesetz dürfen neue Kreditinstitute nur dann die Bezeichnung „Volksbank“ annehmen, wenn sie als eine eingetragene Genossenschaft geführt sind und einem Prüfungsverband angehören. Raiffeisenbanken führen teilweise neben Bankgeschäften auch einen warenwirtschaftlichen Betrieb.

Einige weitere Formen der Genossenschaftsbank sind als Spar- und Darlehenskasse beziehungsweise Sparda-Bank, als Genossenschaftsbank und als Spar- und Kreditbank bekannt.

In Großstädten betonen die Genossenschaftsbanken den Ortsnamen: die Münchner Bank, die Aachener Bank, die Waldecker Bank oder die Bank 1 Saar.

Zu den Genossenschaftsbanken zählen zum Beispiel auch die GLS Gemeinschaftsbank, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die PSD Banken oder kirchliche Banken wie die Bank für Kirche und Diakonie.

Geschäftsanteile

Laut Genossenschaftsgesetz ist die Bank der Förderung ihrer Mitglieder über einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb verpflichtet. Man muss daher Kunde der Bank sein, um Geschäftsanteile an einer Genossenschaftsbank erwerben zu können. Manche Genossenschaftsbanken erlauben auch Nicht-Kunden den Erwerb von Geschäftsanteilen, was in der jeweiligen Satzung festgelegt sein muss. Dort sind auch die Mindestbeträge pro Geschäftsanteil beziehungsweise das jeweilige Geschäftsguthaben festgelegt.

Geschäftsanteile können natürliche als auch juristische Personen erwerben. Das bedeutet, diese Anteile sind fest an eine bestimmte Person gebunden und werden bei Austritt des Mitglieds der Genossenschaft entzogen.

Erwerb der Mitgliedschaft

Bei einer Genossenschaftsbank hat, im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft, jedes Mitglied nur eine einzige Stimme, und das unabhängig von der Zahl der Geschäftsanteile. Die Mitgliedschaft einer Genossenschaftsbank erfolgt durch folgende Schritte:

  • Beitrittserklärung
  • Zulassung durch den Vorstand
  • Einzahlung des Guthabens
  • Ausstellung einer Urkunde

Die Mitglieder der Genossenschaftsbank erhalten alljährlich eine Dividende als Anteil des Jahresüberschusses beziehungsweise des Bilanzgewinns. Diese Dividende, genehmigt über die General- oder Vertreterversammlung, liegt meist über dem aktuellen Zinsniveau, um die Anteile attraktiv zu gestalten.

Genossenschaftsbankzentrale und Mitglieder

Die Kapitalgesellschaften der genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken kooperieren miteinander als Verbund. Die DZ Bank ist die genossenschaftliche Zentralbank in Deutschland, das Spitzeninstitut des Genossenschaftssektors und der Allfinanzgruppe. Deren Mitglieder sind

  • Bausparkasse Schwäbisch Hall
  • DZ Privatbank (Private Banking)
  • Union Investment (Fondsgesellschaft für private und institutionelle Anleger)
  • R+V Versicherung (Versicherungsgesellschaft)
  • VR Leasing (herstellerunabhängige Leasinggesellschaft)
  • VR Factorem (Factoring)
  • Teambank (standardisierte Konsumentenkredite)
  • TEBA Kreditbank (Factoring, Tochtergesellschaft der VR-Bank Landau)
  • Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank (gewerbliche Hypothekenbank)
  • DZ Hyp (Hypothekenbank)
  • Fiducia & GAD IT (Rechenzentrum)
  • Reisebank (Sorten-, Edelmetall- und Reisezahlungsmittelgeschäft)
  • BAG Bankaktiengesellschaft (Kreditdienstleister für den BVR)
  • VR Kreditwerk (auf die industrielle Bearbeitung von Krediten und Bausparprodukten spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für Genossenschaftsbanken und Unternehmen des genossenschaftlichen Finanzverbunds)
  • VR Kreditservice (Processing- und Beratungsdienstleister für Genossenschaftsbanken)
  • Genossenschaften und Stiftungen der Genossenschaftliche Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken
  • GLS Gemeinschaftsbank (Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken)
  • Deutscher Genossenschafts-Verlag (Medien-, Handels- und Systemhaus)
  • Münchener Hypothekenbank
  • Stiftung GIZ – Genossenschaftshistorisches Informationszentrum (Archiv- und Sammlungsnetzwerk zur Genossenschaftsgeschichte)
  • Sparda-Banken