Deutsche Sparkassen

Deutsche Sparkassen

Der deutsche Bankenmarkt ist ein Drei-Säulen-Modell, zusammengesetzt aus öffentlich-rechtlichen Banken, genossenschaftlichen Instituten und privaten Banken. Deutsche Privatbanken lassen sich einteilen in Großbanken, Regionalbanken, von Privatbankiers geführte Privatbanken und Auslandsbanken. Eine Genossenschaftsbank kann in ihrer Rechtsform eine Genossenschaft oder eine Aktiengesellschaft sein und ist den Genossenschaftsmitgliedern verpflichtet. Bei öffentlichen Banken wie Landes- und Förderbanken können Bund und Länder als Gesellschafter auftreten. Deutsche Sparkassen gehören ebenfalls in diese Gruppe, denn deren Gesellschafter sind die Gemeinden.

Aufgaben und Dienste

Deutsche Sparkassen und Landesbanken bilden eine Finanzsäule im Drei-Säulen-Modell des Finanzsektors der Nation. Sie sind meist gemeinnützige öffentlich-rechtliche Universalbanken und in kommunaler Hand. Zusätzlich gibt es fünf Freie Sparkassen in nicht kommunaler Trägerschaft, jedoch sind diese ebenfalls der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Die Bezeichnung dieser Geldinstitute stammt aus dem 18. Jahrhundert und verweist auf ihre ursprüngliche Aufgabe, nämlich Spareinlagen durch Bareinzahlungen in eine Kasse entgegenzunehmen.

Sparkassen haben als Universalbanken den gesetzlichen Auftrag, breiten Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur Geldanlage anzubieten, den Zahlungsverkehr durchzuführen und ihren örtlichen Kunden Kredite zu gewähren. Weiters sollen sie Bankgeschäfte mit allen Kundengruppen betreiben, den Sparsinn der Bevölkerung pflegen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr fördern. Das breite Filialnetz der Sparkassen macht sie zu Filialbanken. In vielen Geschäftsfeldern der Finanzdienstleistungsbranche halten Sparkassen hohe Marktanteile und ist in einigen Teilbereichen wie etwa Kundenspareinlagen sogar sogar Marktführer.

Banken und Sparkassen

Der Unterschied zwischen einer Bank und einer Sparkasse liegt in den Eigentumsverhältnissen. Eine Bank gehört meist in die Gruppe der privaten Geldinstitute. Deutsche Sparkassen hingegen sind Anstalten des Öffentlichen Rechts und deren Eigentümer sind meist kommunale Träger, also Städte oder Gemeinden. Das Geschäftsgebiet einer deutschen Sparkasse ist auf das Gebiet der Gebietskörperschaft beschränkt, die als ihr Träger fungiert. Überdies gilt vor allem anderen die Verpflichtung zum Gemeinnützigkeitsprinzip.

Organisation

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind in dem im Dezember 1884 gegründeten Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengeschlossen. Dieser Interessenverband agiert als Dachverband für die regionalen Sparkassen- und Giroverbänden, denen wiederum die einzelnen örtlichen Sparkassen angehören. Die freien Sparkassen sind im Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen zusammengeschlossen.

Es gibt zahlreiche Sparkassen in Deutschland. Eine Zählung per 31. Dezember 2019 hielt 374 öffentlich-rechtliche und fünf freie Sparkassen fest. Obwohl dem Verband der Deutschen Freien Öffentlichen Sparkassen sechs Sparkassen angehören, ist eine davon eine öffentlich-rechtliche Sparkasse, die aus einer Fusion hervorgegangene Sparkasse Westholstein.

Ende 2019 war die Hamburger Sparkasse die größte mit einer Bilanzsumme von 46,6 Milliarden Euro, gefolgt von der Sparkasse KölnBonn mit 27,3 Milliarden Euro der Kreissparkasse Köln mit 27,1 Milliarden Euro), der Stadtsparkasse München (20,0 Milliarden Euro) und der Frankfurter Sparkasse (19,9 Milliarden Euro).

Sparkassen-Finanzgruppe

Die 1975 gegründete Sparkassen-Finanzgruppe zeichnet sich durch ihre hohe lokale Präsenz und Produktbündelung aus.

Sie hat das Ziel,

  • über selbständig bleibende Unternehmen des öffentlich-rechtlichen Finanzwesens
  • allen Kundengruppen
  • sämtliche Bankgeschäfte, Versicherungsarten und sonstige Finanzdienstleistungen anzubieten
  • und das im Rahmen des Allfinanzkonzeptes.

Das Allfinanzkonzept bezeichnet umfassende und integrierte Dienstleistungen zur Abdeckung aller monetären und Sicherungsbedürfnisse eines Kunden über sämtliche Lebensphasen und das möglichst aus einer Hand. Daher hat diese Unternehmensverbindung der strategischen Allianz die Form eines Verbundes.

Die Idee hinter dem Verbundsystem ist es, dass eine einzelne Sparkasse bestimmte Finanzdienstleistungen nicht selbst erbringen kann oder darf. Diese Aufgabe können jedoch andere Unternehmen des Verbundes für Deutsche Sparkassen im Wege der Kooperation übernehmen, sodass die Kundenbindung erhalten bleibt. Zu diesen Verbundgeschäftsfeldern zählen unter anderem das Bauspargeschäft und die Immobilienfinanzierung, das Investmentgeschäft, das Leasing- und Factoring-Geschäft, der Metakredit und das Versicherungsgeschäft.

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) mit Geschäftssitzen in Berlin und Bonn ist der Dachverband von 12 regionalen Sparkassenverbänden auf Landesebene. Zugleich ist er zuständig für die Organisation des Verbundsystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Dieser Verband vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe auf nationaler und internationaler Ebene und legt dessen strategische Ausrichtung der Gruppe fest. Der DSGV ist somit Pendant zum Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und Bundesverband deutscher Banken. Diese Verbände agieren als Interessenvertretung für die jeweiligen Interessen ihrer angeschlossenen Mitglieder und geben unter anderem Empfehlungen für verbandseinheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen heraus. Diese sind also nicht bundeseinheitlich, sondern variieren je nach Verbandszugehörigkeit.