Auslandsbanken

Auslandsbanken

In Deutschland gibt es ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell für den Bankenmarkt. Dieses Modell setzt sich aus öffentlich-rechtlichen Banken, genossenschaftlichen Instituten und privaten Banken zusammen. Bei öffentlich-rechtlichen Banken wie Landes- und Förderbanken können Bund und Länder als Gesellschafter auftreten und bei Sparkassen die Gemeinden. Eine Genossenschaftsbank ist einer Genossenschaft und deren Mitgliedern verpflichtet. Deutsche Privatbanken lassen sich wiederum einteilen in Großbanken, Regionalbanken, von Privatbankiers geführte Privatbanken und Auslandsbanken. Im Bankwesen ist eine Auslandsbank dadurch definiert, dass sie sich mehrheitlich im Besitz von Kreditinstituten mit einem Hauptsitz im Ausland befindet. In Deutschland gibt es also nur Zweigstellen dieser ausländischen Bank. In Deutschland gibt es derzeit mehr als 200 Finanzinstitute in ausländischem Mehrheitsbesitz.

Auslandsbankenstatistik

In den 1980er hat der Finanzplatz Deutschland eine zunehmende Anziehungskraft auf ausländische Kreditinstitute ausgeübt. Diese hatten sich meist mit einer Zweigstelle in Deutschland angesiedelt, um Unternehmen aus ihrer Heimat zu begleiten. Umgekehrt haben deutsche Banken aus demselben Grund Zweigstellen oder Tochterunternehmen im Ausland gegründet.1987 fasste die Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank die Zweigstellen und die Tochtergesellschaften ausländischer Banken zur Gruppe der Auslandsbanken zusammen.

Arten von Auslandsbanken

Laut Statistik der Deutschen Bundesbank gibt es folgende Einteilung für Auslandsbanken:

  • Hauptaggregat: Kreditinstitute im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Zweigstellen sind rechtlich gesehen unselbständige Vermögensbestandteile ausländischer Institute.
  • Teilaggregat, bestehend aus Banken im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken, die rechtlich selbständig sind und meist eine deutsche Rechtsform aufweisen.
  • Repräsentanzen ausländischer Banken betreiben selbst keine Bankgeschäfte, sondern beschränken sich auf Kontaktpflege und Public Relations. Jedoch sind deren ausländische Korrespondenzbanken ebenfalls Auslandsbanken aus der Perspektive deutscher Institute.

Eine reine Inlandsbank kann sich ebenfalls zur Auslandsbank entwickeln, wenn ihr Mehrheitsbesitz ins Ausland übergeht. Ein Beispiel dafür ist die Hypovereinsbank.

Rechtsfragen

Eine Auslandsbank in Deutschland benötigt laut Kreditwesengesetz eine Banklizenz, um Bankgeschäfte durchführen zu dürfen. Die Bestimmungen für ein Kreditinstitut oder CRR-Kreditinstitut unterscheiden nicht zwischen Inlands- und Auslandsbanken. Das bedeutet, auch eine Auslandsbank muss sich nach den geltenden KWG-Normen richten. Eine Ausnahme dieser Vorgaben gibt es nur für Zweigniederlassungen von Instituten mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Zweigstellen ausländischer Banken gelten ebenfalls aufsichtsrechtlich als selbständiges Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Laut Gesetz sind dann für die Geschäftsführung der Zweigstelle mindestens zwei befugte natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland zu bestellen. Weitere Vorgaben für Auslandszweigstellen beinhalten beispielsweise die Pflicht zur gesonderten Buchführung.

Im Kreditwesengesetz scheinen jedoch Repräsentanzen nicht auf, sie müssen sich also nicht um eine Banklizenz bemühen, wenn sie nur Kontaktpflege und Werbung betreiben und die ausländische Muttergesellschaft befugt ist, im Herkunftsstaat Bankgeschäfte zu betreiben. Repräsentanzen ist also Anbahnung, Abwicklung und Abschluss von Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Eigenhandel untersagt.

Der Verband der Auslandsbanken

In Deutschland unterstützt der Verband der Auslandsbanken seine Mitglieder beim Aufbau sowie bei der Organisation ihres Geschäftsbetriebes und vertritt deren Interessen im deutschen Finanzmarkt.

Dieser Verband agiert als Bindeglied zwischen den Mitgliedern und der Politik, den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit. Für den Finanzplatz Deutschland agiert der VAB als Förderer für internationale Wettbewerbsfähigkeit und ist integraler Bestandteil der internationalen Community.