Was ist ein Modernisierungskredit

Was ist ein Modernisierungskredit

Eine selbstgenutzte Wohnimmobilie benötigt neben der Finanzierung über viele Jahre für den Kauf auch die Mittel für Instandhaltung, Renovierung und Reparaturen. Zusätzlich sind oft Modernisierungen fällig, um bei Heiztechnik oder Fensterisolierung auf dem neuesten Stand zu sein. Dazu dient ein Modernisierungskredit, welcher speziell für den Zweck zugeschnitten und entsprechend zu verwenden ist. Daher gibt es diesen Kredit meist zu günstigeren Konditionen als die frei verwendbaren Kredite. Diese Form des Kredits kennt man auch als Sanierungskredit, Wohnkredit, Renovierungskredit und Modernisierungsdarlehen.

Zweckbindung

Ein Modernisierungsdarlehen ist zweckgebunden und dient zur Finanzierung von im Gesetz genau festgelegten Baumaßnahmen an einer Immobilie, wie etwa:

  • zur Reduzierung von Energieverbrauch
  • zur Wassereinsparung
  • zur nachhaltigen Steigerung des Immobilienwerts
  • zur Erhöhung des Wohnkomforts
  • zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums.

Gewöhnliche und eher kosmetische Renovierungsmaßnahmen wie neue Bodenbeläge oder Tapeten und Anstriche in Wohnräumen gelten nicht als Verwendungszweck für einen Modernisierungskredit. Auch achten die Banken darauf, ob Modernisierungsmaßnahmen tatsächlich zu einer Wertsteigerung der Immobilie führen und nicht nur deren Wert erhalten.

Förderungen

Immobilieneigentümer, Bauherren und Immobilienkäufer können auch verschiedene Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen. Teils sind es Förderdarlehen mit Zinsvorteil gegenüber einem Bankkredit, teils kommt noch ein Tilgungszuschuss hinzu.

Arten von Modernisierungskredit

Den Modernisierungskredit gibt es in unterschiedlichen Arten, als Immobilienfinanzierung mit oder ohne Grundbucheintragung, als Ratenkredit mit oder ohne Zweckbindung und als Bauspardarlehen. Die Kreditnehmer können sich also die am besten passende Variante für eine anstehende Modernisierung auswählen.

Immobilienkredit mit Grundbucheintrag

Besteht ein Finanzierungsbedarf von mehr als 30.000 Euro, muss meist ein Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Der Zinssatz für diese Form ist im Vergleich sehr niedrig. Ist der Bedarf für einen Modernisierungskredit noch höher, kommt häufig ein Nachrangdarlehen mit einem höheren Sollzins ins Spiel. Hier ist die Frage wichtig, ob es um die Wertsteigerung der Immobilie geht und ob die Form eines Tilgungsdarlehens (mit hoher Tilgung von Beginn an) oder ein Annuitätendarlehen günstiger ist.

Immobilienkredit ohne Grundbucheintrag

Bei einem Modernisierungskredit unter 30.000 Euro ist üblicherweise kein Grundbucheintrag notwendig. Da bei kleineren Darlehenssummen die Banken oft einen Zinsaufschlag verrechnen, geht oft de Zinsvorteil eines Kredits mit Grundbuchsicherung verloren und diese Form könnte günstiger sein. Es lohnt sich nachzurechnen, denn hier gilt aufgrund des höheren Ausfallrisikos auch ein höherer Sollzins.

Zweckgebundener Ratenkredit

Diese Form von Modernisierungskredit kennt man auch als Sanierungskredit und Renovierungskredit, denn sie ist strikt zweckgebunden. Für den Antrag ist ein Eigentumsnachweis erforderlich, häufig auch Kostenvoranschläge oder Planungsunterlagen. Diese Wohnkredite sind ab einer Summe von 5.000 Euro zu haben.

Freier Ratenkredit oder Konsumentenkredit

Der freie Ratenkredit kann für beliebige Zwecke genutzt werden und lässt sich auch von Mietern einer Immobilie nutzen, da kein Nachweis von Wohneigentum nötig ist. Diese Kredite gibt es bereits ab einer Summe von 1.000 Euro und haben im Schnitt einen Sollzins von rund 2,5 Prozent bei fünf Jahren Laufzeit.

Bauspardarlehen

Gibt es bereits einen Bausparvertrag, macht ein Bauspardarlehen Sinn. Die Bausparkassen verlangen je nach Darlehenssumme auch einen Grundbucheintrag. Die Grenze liegt in der Regel bei 30.000 Euro.

Notwendige Antragsunterlagen

Für einen Modernisierungskredit ist der Aufwand bei der Antragstellung etwas geringer als etwa bei einem Immobilienkauf, jedoch sind einige Unterlagen absolut notwendig:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate für Arbeitnehmer
  • Einkommensnachweise wie BWAs der letzten drei Monate
  • Steuerbescheide oder Einnahme-Überschussrechnungen der letzten beiden Jahre für Selbständige
  • Beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Aufstellung des Vermögens
  • Steuer-ID
  • Kontoauszüge mit Mieteinnahmen und Ausgaben bei Vermietung
  • im Falle von Trennung oder Scheidung: Kopie der Scheidungsfolgevereinbarung, des Scheidungsbeschlusses oder der Trennungsvereinbarung

bei zweckgebundenem Modernisierungskredit zusätzlich:

  • ein aktueller Grundbuchauszug
  • die Aufstellung der Modernisierungskosten und Kostenvoranschläge

bei Immobilienkredit, egal ob mit oder ohne Grundbucheintrag:

  • Immobiliengrundriss und Fotos
  • Berechnung der Wohnfläche oder des umbauten Raums
  • Flurkarte und Lageplan
  • Kopien eventuell noch laufender Finanzierungen inkl. letzte Jahresauszüge
  • Rentenbescheid sowie Belege zur privaten Altersversorgung

Bei einem zweckgebundenen Kredit ist überdies der Nachweis nötig, dass die vereinbarten Maßnahmen auch ausgeführt wurden, etwa durch entsprechende Rechnungen.