Die EZB – Europäische Zentralbank

Die EZB - Europäische Zentralbank

EZB steht als Abkürzung für die Europäische Zentralbank als Nachfolgerin des Europäischen Währungsinstituts. Sie ist die 1998 gegründete gemeinsame Währungsbehörde der Europäischen Union beziehungsweise der Europäischen Währungsunion. Die EZB bildet mit den nationalen Zentralbanken der EU-Staaten das Europäische System der Zentralbanken. Sie ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Als eigene Rechtspersönlichkeit haftet die EZB für ihr Handeln selbst und ist als unabhängiges Organ auch nicht weisungsgebunden. Über 2 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ganz Europa arbeiten in Frankfurt für die Europäische Zentralbank.

Zusammensetzung der EZB

Die Europäische Zentralbank besteht aus dem Direktorium (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder) und dem EZB-Rat. Dieser setzt sich aus dem Direktorium sowie den Präsidenten der nationalen Banken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraumes zusammen. Jedoch erfüllen noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzung für den Beitritt in den Euroraum oder die 3. Stufe der Wirtschaft- und Währungsunion. Daher gibt es als Ergänzung zum EZB-Rat den Erweiterten Rat, welchem zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Zentralbanken innerhalb der EU angehören.

Die Aufgabe der EZB

Die Europäische Zentralbank ist nicht nur ein zentrales Organ der Europäischen Union für das Eurosystem. Sie beaufsichtigt seit 2014 auch systemrelevante Banken im Euro-Raum unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM). Die zentrale Aufgabe der Europäischen Zentralbank dreht sich um die Gewährleistung der Preisstabilität im Eurosystem.

  • Das Hauptziel der EZB ist die Preisniveaustabilität, um große Schwankungen des Geldwertes, gemessen an der Inflationsrate, zu vermeiden.
  • Das zweite Ziel der Zentralbank ist eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung der EU-Staaten, um eine Rezession zu vermeiden.

Die Zentralbanken verfolgen diese Ziele, indem sie Einfluss auf die Wirtschaft nehmen. Dies geschieht durch eine Veränderung des Leitzinses, indem sie also den Preis für verliehenes Geld erhöhen oder senken. Die Europäische Zentralbank kann also sowohl auf die Inflation als auch auf die konjunkturelle Entwicklung der EU-Staaten einwirken. Im Detail sind die Ziele und Aufgaben des ESZB und der EZB im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgeschrieben (AEU-Vertrag).

EZB-Aufgaben laut AEU-Vertrag

Die grundlegenden Aufgaben der Europäische Zentralbank im AEU-Vertrag sind beispielsweise:

  • Festlegung und Durchführung der Geldpolitik im EU Raum
  • Durchführung von Devisengeschäften
  • Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der EU-Mitgliedstaaten (Portfolio Management)
  • die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs über Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld
  • Genehmigung der Ausgabe des Euro-Papiergeldes durch die jeweiligen nationalen Zentralbanken
  • Aufsicht über die EU Kreditinstitute und Beitrag zur Stabilität der Finanzmärkte
  • Beratung und Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organen
  • Sammlung der für EZB Aufgaben relevanten statistischen Daten
  • Erstellung einer Zentralbankbilanz.