Einlagensicherungsfonds Österreich

Einlagensicherungsfonds in Österreich

Die sogenannte Einlagensicherung oder Guthabensicherung ist in Österreich eine Sicherheitsmaßnahme, um Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Bankguthaben zu schützen. Dabei kommen sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen zum Gläubigerschutz in einer Bankenkrise zum Zug. Eine dieser Maßnahmen ist der Einlagensicherungsfonds Österreich zum Schutz von Bankguthaben der Anleger im Fall einer Insolvenz. Ein derartiger Einlagensicherungsfonds ist von der Europäischen Union verpflichtend für jeden EU-Mitgliedstaat vorgeschrieben. Der Einlagensicherungsfonds in Österreich ist durch das Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG) geregelt.

Einlagensicherungsfonds Funktionsweise

Ein Einlagensicherungsfonds schützt alle Nichtbankeneinlagen, also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Dazu müssen alle dem Einlagensicherungsfonds angehörenden Banken zu diesem jährlich einen bestimmten Betrag leisten. Die Höhe der jeweiligen Beiträge ist abhängig von Umsatz und Bonität des jeweiligen Finanzinstituts. Seit 2019 ist die Einlagensicherung in Österreich vereinheitlicht und in der Einlagensicherung Austria (ESA) zusammengefasst. Nur der Sparkassenverband hat sein eigenes System beibehalten. Bis 2024 müssen die Banken den Fonds auf zumindest 1,3 Milliarden Euro aufstocken.

Einlagensicherung in Österreich

Die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Österreich beruht auf zwei Sicherungseinrichtungen:

  • Die Einlagensicherung AUSTRIA GmbH (ESA): Sie ist die gesetzliche einheitliche Sicherungseinrichtung, welcher fast 500 Mitgliedsinstitute angehören. Alle Kreditinstitute mit Sitz in Österreich müssen Mitglied der ESA sein. Ansonsten droht der Verlust ihrer Konzession zur Durchführung des Einlagengeschäfts. Weitere Gesellschafter der ESA sind die Fachverbände der Banken & Bankiers, der Landes-Hypothekenbanken, der Raiffeisenbanken und der Volksbanken sowie die Wirtschaftskammer Österreich.
  • Die Sparkassen-Haftungs GmbH ist ein anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem für die Sparkassen und die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG sowie die Erste Group Bank AG. Die österreichischen Sparkassen gehören also nicht der ESA an, sondern der Haftungs GmbH als Finanzmarktaufsicht und Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem. Eine Ausnahme bildet die Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG und die Erste Asset Management GmbH, welche beide Mitglied bei der ESA sind. Freiwillige Einlagensicherung

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung haben einige Banken auch Sicherungssysteme auf vertraglicher Basis. Diese sogenannten institutsbezogenen Sicherungssysteme beruhen darauf, dass sich die teilnehmenden Institute gegenseitige finanzielle Unterstützung zusichern. Diese Einlagensicherungssysteme betreiben beispielsweise die österreichischen Raiffeisenbanken und die Volksbanken. Bis 2018 hatte jeder Sektor aufgrund der Fachverbandsordnung seine eigene Sicherungseinrichtung. Seit 2010 ist der durch die Einlagensicherung gedeckte Höchstbetrag auf 100.000 Euro pro Person und Bank festgelegt.