Von den legendären Kaurimuscheln oder Tulpenzwiebeln bis hin zur Kryptowährung gibt es in der Geschichte viele Arten von Zahlungsmitteln und Geldanlagen. Historisch gesehen zählen Edelmetalle wie Gold und Silber zu den ältesten Zahlungsmitteln der Welt in der Form von Münzgeld. Dieser Standard setzte sich bereits im Römischen Reich durch, wo sich Gold-, Silber- und Kupfermünzen als Zahlungsmittel weit verbreiteten. Zu den gebräuchlichsten im 21. Jahrhundert zählen neben Bargeld alle Formen des unbaren Zahlungsverkehrs sowie die modernen digitalen Währungen.
Zahlungsmittel Definition
Unter die Bezeichnung Zahlungsmittel fallen alle im Zahlungsverkehr übertragbaren, einheitlichen und zählbaren Wertträger, die beispielsweise als vertraglich vereinbarte Gegenleistung oder als Transferleistung, wie etwa im Rahmen einer Schenkung, dienen.
Meist unterscheidet man zwischen gesetzlichen und sonstigen Arten von Zahlungsmitteln. Bargeld ist weltweit das einzige gesetzliche Zahlungsmittel, für welches eine Annahmepflicht besteht. Alle anderen Formen erfüllen nicht die Voraussetzungen, von Gläubigern unbedingt akzeptiert werden zu müssen.
In Deutschland gilt überdies eine Unterscheidung aus erfüllungsrechtlicher Sicht in eine Leistung an Erfüllungs statt für die Überweisung und die Leistung erfüllungshalber für die übrigen Zahlungsmittel.
Gesetzliches Zahlungsmittel Bargeld
Die Definition gesetzliches Zahlungsmittel bezieht sich ausschließlich auf die Banknoten und Münzen eines Staates, die kraft Gesetzes zur rechtswirksamen Erfüllung von Schuldverhältnissen zirkulieren. Im EU-Raum hat die Europäische Zentralbank das ausschließliche Recht für die Genehmigung der Ausgabe von Euro-Banknoten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Zentralbanken. Diese Regelung gilt daher auch für die Deutsche Bundesbank. Das bedeutet für die Gläubiger in allen Staaten der Europäischen Union, dass mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Euro ein Annahmezwang verbunden ist. In privatrechtlichen Verträgen kann jedoch die Barzahlung auch ausgeschlossen werden.
In Deutschland sind Euro Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Für Euro- und Centmünzen gilt, dass die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen beschränkt bleibt.
Ähnliche Regelungen über gesetzliche Zahlungsmittel gibt es auch in allen anderen Staaten, wie etwa im Falle des US-Dollars. Es gibt jedoch auch Staaten, die weitere Währungen außerhalb der eigenen Landeswährung als Arten von Zahlungsmittel akzeptieren.
Sonstige Zahlungsmittel
Zu den übrigen Arten von Zahlungsmitteln fallen unterschiedliche unbare oder bargeldlose Formen. Für all diese Papiere gilt die Voraussetzung, dass sie einen Anspruch auf Geld verbriefen und sich als Zahlungsmittel in Umlauf befinden müssen. Unter Umlauf versteht man den sogenannten Begebungsvertrag, den Vertrag zwischen dem Aussteller und dem ersten Inhaber eines Wertpapiers, und der Übergabe dieser Urkunde an den nächsten Inhaber.
- Sorten und Devisen: ausländische Zahlungsmittel
- Verfügung über Buchgeld: Überweisung, Scheck, Wechsel, Lastschrift
- Geldersatzmittel: Kreditkarte, Guthabenkarte, Reisescheck
- geldnahe Wertzeichen: Wertmarken, Briefmarken, Gutscheine, Schuldscheine, Kreditbriefe
- digitale oder virtuelle Zahlungsmittel: E-Geld, Mobile Pay (Zahlen mit dem Handy über diverse Apps), Kryptowährungen
- Zahlungen im Internet: beispielsweise Paypal, Giropay, Click & Buy, Apple Pay, Amazon Payment
Kryptowährungen oder virtuelle Zahlungsmittel gibt es seit 2009. Diese lassen sich durch die direkte peer-to-peer Kommunikation über das Internet vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger übertragen.
In Deutschland gelten weder Bitcoin noch E-Geld, Devisen oder Sorten als Zahlungsmittel, sondern nur als Rechnungseinheit in multilateralen Verrechnungskreisen.