Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Die Einrichtung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung existiert seit 2008 und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Finanzministeriums. Sie ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Finanzsystems. Zwischen 2015 und 2018 fungierte diese Anstalt auch als Nationale Abwicklungsbehörde. Weiters war diese Bundesanstalt für die Erhebung der Bankenabgabe für den Restrukturierungsfonds und ab 2016 den Single Resolution Fund zuständig. Der Sitz dieser bundesunmittelbaren, rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts liegt in Frankfurt am Main.

Aufgabenbereiche

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung hat vielfältige Aufgaben. Bis Ende 2017 war sie für die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds verantwortlich. Als Nationale Abwicklungsbehörde unter Federführung des Single Resolution Board war sie 2018 für die Erstellung von Abwicklungsplänen und für die Abwicklung von in Deutschland beheimateten Banken zuständig.

Die aktuellen Aufgabenbereiche beschäftigen sich ausschließlich mit der erweiterten Rechtsaufsicht über die unterstellten Abwicklungsanstalten FMS Wertmanagement, Erste Abwicklungsanstalt und die Portigon AG.

Organisation

Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt unterstand bis Ende 2017 einem Leitungsausschuss. Dessen drei Mitgliedern ernannte das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank. Die Kontrolle über die Finanzmarktstabilisierungsanstalt übt nun ein parlamentarisches Kontrollgremium aus, das sogenannte Finanzmarktgremium. Dieses setzt sich aus neun Abgeordneten des Deutschen Bundestags zusammen. Das Kontrollgremium kann auch Vertreter des Bundesfinanzministeriums befragen. Die wöchentlich stattfindenden Sitzungen dieses Gremiums sind geheim.

Obwohl die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung der Rechts- und Fachaufsicht des Finanzministeriums unterliegt, trifft alle wichtigen Entscheidungen ein Lenkungsausschuss. Die Grundlage dafür sind Vorschläge des Leitungsausschusses über die Stabilisierungshilfen. Der Lenkungsausschuss besteht aus je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien der Finanzen, der Justiz und der Wirtschaft sowie einem Ländervertreter.

Die Abwicklungsanstalten

Eine Abwicklungsanstalt dient dazu, strukturierte Wertpapiere und Risikopositionen wie etwa ausfallgefährdete Kredite einer Bank zu übernehmen. Es kann sich auch um ganze Geschäftsbereiche handeln, welche die Bank für ihre Strategie in Zukunft nicht mehr benötigt. Auf diese Weise erhält die Bank die Möglichkeit, sich mit einem erfolgversprechenden Geschäftsmodell neu auszurichten. Das entlastet die Bank, obwohl deren Eigentümer in der wirtschaftlichen Verantwortung für die Abwicklungsanstalt bleiben und allfällige Verluste ausgleichen müssen.

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung gründete zwei Abwicklungsanstalten, über welche sie erweiterte Rechtsaufsicht hat, die Erste Abwicklungsanstalt 2009 und die FMS Wertmanagement 2010. Diese verwaltet die strategisch nicht mehr notwendigen Vermögenswerte und Risikopositionen der Hypo Real Estate Holding. Die Portigon AG entstand 2011 aus der WestLB AG mit dem Auftrag, die Abwicklung der Bank im Hinblick auf Standorte, Mitarbeiter und verbliebene Vermögenswerte durchzuführen.

Die Bedingungen für die Verlustausgleichspflicht ist in den jeweiligen Statuten der Abwicklungsanstalten geregelt. Nach Abschluss der Abwicklung, dem Abverkauf aller übertragenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche, werden die Abwicklungsanstalten aufgelöst.